Wörtherseebühne

Zanella-Verfahren eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Renato Zanella und Bernhard Sapetschnig in der Causa Wörtherseebühne eingestellt.

Es seien Unmengen an Unterlagen und Akten zusammengekommen, aus denen sich ergeben habe, dass etwa die Bundessubvention von 1,6 Mio. Euro an die Seebühne nicht zweckwidrig verwendet worden sei, erklärte Kranz. So sei die Tatsache, dass die gesamte Summe 2004 ausgegeben wurde, nicht rechtswidrig, da diese Vorgangsweise nicht den Förderrichtlinien widersprochen habe. Diese seien allerdings "äußerst vage" formuliert gewesen.

Verdacht der falschen Zeugenaussage
Ganz ist die Causa für Zanella aber noch nicht vorbei. Kranz: "Gegen Herrn Zanella laufen Erhebungen wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage in einem Zivilverfahren." Der Veroneser hatte in einem Zivilprozess der Seebühnen-Betreibergesellschaft gegen eine Ex-Mitarbeiterin Aussagen gemacht, die laut Borotschnik in "deutlichem Widerspruch" zu Aussagen anderer und zu Dokumenten stünden.

Ausdrücklich findet sich in der Stellungnahme der Ankläger ein Hinweis auf die politische Dimension der Causa. So heißt es etwa, dass: " ...die Frage, ob die (...) Subventionsgewährung ebenso wie die großzügige Fassung der Förderungsbedingungen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht, bei der strafrechtlichen Beurteilung außer Betracht zu bleiben hatte und ausschließlich die politische Verantwortlichkeit betrifft."

Ob der in der Bundesförderung als Zweck angeführte " nachhaltige künstlerische Neubeginn" erreicht worden ist, sei von der Staatsanwaltschaft ebenso wenig zu beurteilen gewesen. Auch die öffentlich heftig kritisierten Gratis-Eintrittskarten-Aktionen des Landes seien strafrechtlich irrelevant. "Wenn der Eigentümer etwas verschleudern will, dann kann er das tun", meinte Kranz dazu.

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