Gleichheitsgrundsatz

ÖH klagt Familienbeihilfe bei VfGH ein

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Am Samstag findet eine große Demo gegen das Familien-Sparpaket statt.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) will die von der Regierung geplante Streichung der Familienbeihilfe für 24- und 25-Jährige bis zum Verfassungsrechtshof (VfGH) bekämpfen. Das kündigte ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag an. Zuvor will man aber am Samstag (27. November) mit über 100 anderen Organisationen in Wien auf die Straße gehen. "Wir wappnen uns aber auch dafür, wenn diese Wahnsinnigkeiten tatsächlich in Kraft treten."

Familienbeihilfe
Von der Streichung der Familienbeihilfe für 24- und 25-Jährige sind rund 27.000 Studenten betroffen. Genau in diesem Alter schlössen aber rund drei Viertel der Studierenden ihre Ausbildung ab, so ÖH-Generalsekretärin Mirijam Müller (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ). Bei einer Streichung der Beihilfe drohten Studienabbruch bzw. Verzögerungen aufgrund einer dann nötigen Erwerbstätigkeit. Besonders betroffen seien Studenten der alten Diplomstudien, die bis 2012 auslaufen.

Gleichheitsgrundsatzes
Die Studenten wollen in diesem Punkt wie Pensionisten behandelt werden: Nach der Rechtsprechung des VfGH liege eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor, wenn durch kurzfristige Gesetzesänderungen das geschützte Vertrauen in eine bestimmte Rechtsposition verletzt werde, argumentiert die ÖH. Typisches Beispiel seien die Pensionisten, so Maurer, in deren Rechte auch nicht kurzfristig eingegriffen werde. Bei der Familienbeihilfe handle es sich um eine genau abschätzbare Leistung, aufgrund derer etwa die unterhaltspflichtigen Eltern von Studenten die Ausbildungszeit planen. "Wenn die Konditionen überraschend und kurzfristig geändert werden, ist das ein unzumutbarer Eingriff in die Lebensplanung und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes."

Konkret will die ÖH betroffene Studenten im Instanzenzug zum VfGH unterstützen. Dafür gibt es zwei Wege: Einerseits die Anfechtung eines negativen Beihilfenbescheids durch alle Instanzen, andererseits einen Individualantrag eines Studenten auf Gesetzesprüfung - beide Möglichkeiten sollen versucht werden. "Besonders absurd" ist für Maurer, dass ein Master-Abschluss selbst unter Idealbedingungen (Studienbeginn mit 18) in Mindeststudiendauer (zehn Semester) plus Toleranzsemester (drei Semester) nicht bis zum Alter von 24 Jahren möglich ist.

Für die Demonstration mit Familien-, Eltern-, Pensionisten- und Behindertenverbänden sowie Gewerkschaften am Samstag rechnet Maurer mit 10.000 Teilnehmern. Den von der Regierung angekündigten Abfederungen kann sie nichts abgewinnen. "Es macht keinen Sinn, wenn einzelne Gruppen wie Medizin-Studierende herausgenommen werden." Bei 27.000 Betroffenen könne man nicht von einzelnen Härtefällen reden. Die Kürzungen bei der Familienbeihilfe und bei der Pflege sowie die Verschiebung der Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden müssten zurückgenommen werden - als Alternativfinanzierungen nannte Maurer "Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Tunnel später bauen".

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