Das nächste Promi-Verhör

Schlag auf Schlag: Soko Ibiza befragt ÖVP-Lobbyist

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Jetzt musste auch Politikberater Daniel Kapp Fragen zum Politkrimi beantworten.

Die Spannung in Österreichs folgenschwerstem politischen Thriller steigt von Tag zu Tag: Wer wird als Nächster von der Soko Ibiza, der Sonderkommission Tape des Bundeskriminalamts, einvernommen?

Nun musste ein weiterer Promi der heimischen Polit-Szene als Zeuge vor den Kriminalisten aussagen: Daniel Kapp, Ex-Kommunikationschef des früheren Vize-Kanzlers Josef Pröll. Der Wiener ÖVP-Lobbyist und Agentur-Boss Kapp sagte zu der Einvernahme im Gespräch mit ÖSTERREICH: „Ich will da nicht reingezogen werden. Ich habe unter Wahrheitspflicht gesagt, dass ich vor dem 17. Mai nichts vom Ibiza-Video gewusst habe.“

Neun Einvernahmen bei
der Kripo sind bekannt

Deshalb hätte er „natürlich nicht“ früher die ÖVP-Führung über dieses ­Video informieren können. Kapp hat auch einen Verdacht, wer ihm den Termin beschert hat: „Ich weiß, wer die Gerüchte verbreitet.“

Erst gestern konnte ÖSTERREICH berichten, dass auch Niko Kern, der Sohn von Ex-Kanzler Christin Kern (SPÖ), von den Ermittlern als Zeuge befragt worden ist. Ihm seien Fragen zur „Sektion ohne Namen“ der SPÖ und zu seiner guten Bekannten M. gestellt worden, die auch die Ex-Freundin des Fälschers der ÖVP-Mails war. Diese Mails hätten Sebastian Kurz und Gernot Blümel im Ibiza-Krimi belasten sollen.

Damit sind nun neun Einvernahmen bekannt: Unter den befragten Personen sind die Gattin des Ex-FPÖ-Klubchefs Gudenus, die Immobilienmaklerin M., zwei Ex-Funktionäre des Liberalen Forums, zwei Mitglieder der „Sektion ohne Namen“, der FPÖ-Politiker D., der Sohn des Ex-Kanzlers sowie Daniel Kapp. (rs)

Staatsanwaltschaft: "Bereits wesentliche Ermittlungserfolge"

Die Staatsanwaltschaft Wien hat "bereits wesentliche Ermittlungserfolge erzielt" in Sachen Ibiza-Video. Ermittelt wird gegen sieben Beschuldigte. Nach derzeitiger Verdachtslage sollen zumindest zwei Personen an Planung und Umsetzung der Aufnahmen beteiligt gewesen sein - aber keine kriminellen Organisationen oder ausländischen Geheimdienste, informierte die StA Dienstag in einer Aussendung.

Die Staatsanwaltschaft Wien ist mit Auskünften in dieser Causa sehr zurückhaltend - weil es sich um einen Verschlussakt handelt. Dass nun einige Details verraten wurde, könnte daran liegen, dass die in U-Haft genommenen Personen ein Recht auf Akteneinsicht haben.
 

7 Verdächtige, 15 Hausdurchsuchungen, 40 Vernehmungen

Gegen die sieben Personen werde u.a. wegen des Verdachts des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, der Fälschung besonders geschützter Urkunden, der versuchten Erpressung sowie des schweren Betruges ermittelt. Seit der Aufnahme der Erhebungen im Mai 2019 - die in "ausgezeichneter intensiver Zusammenarbeit" mit der vom Bundeskriminalamt eingerichteten SOKO liefen - habe es 40 Vernehmungen, 15 Hausdurchsuchungen und 36 Kontenöffnungen gegeben, zudem seien mehr als ein Dutzend Europäische Ermittlungsanordnungen in die Niederlande, nach Spanien und Deutschland sowie ein Rechtshilfeersuchen in die Schweiz übermittelt worden.

Ob die drei Festgenommenen, die jetzt in U-Haft sitzen, an der Entstehung des Videos beteiligt waren, sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Derzeit bestünde gegen sie der Verdacht des Suchtgifthandels und des schweren Betruges, "zumal sie unter anderem Falschinformationen an den Betreiber einer Homepage verkauft haben sollen".

Das Video sei in einem der StA bekannten Tonstudio qualitativ verbessert werden, berichtete die Staatsanwaltschaft. Danach sei die "Inverkehrsetzung" versucht worden: Das Video soll "erfolglos" mehreren Personen zum Kauf angeboten worden und dafür "Summen in Millionenhöhe gefordert" worden sein. Kein Hinweis habe sich aber darauf ergeben, dass in Planung oder Erstellung des Videos kriminelle Organisationen oder ausländische Geheimdienste beteiligt gewesen seien.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens seien jetzt u.a. die zahlreichen sichergestellten Datenträger auszuwerten. Noch ausständig sei die Entscheidung des Gerichts über den Widerspruch des involvierten Anwaltes gegen die Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern bei einer Hausdurchsuchung in seiner Kanzlei im August.
 

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