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Schwere Vorwürfe

Verhetzung? – Justiz will gegen Kickl ermitteln

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Die Staatsanwaltschaft Graz will gegen FPÖ-Klubchef Kickl wegen Verhetzung ermitteln. 

Wien, Graz. Die FPÖ hat nach dem Steirer Wolfgang Zanger (Liederbuch) den nächsten Immunitätsfall: Die Staatsanwaltschaft Graz beantragt die Auslieferung von FP-Klubobmann Herbert Kickl (GZ. 25 St 124/19x), wie Staatsanwalt Hansjörg Bacher gegenüber ÖSTERREICH bestätigte. Sie will gegen den Ex-Innenminister wegen Verhetzung (§ 283) ermitteln. Bei einer Verurteilung drohen theoretisch bis zu drei Jahre Haft. 
 
Parteitagsrede. Kickl hielt bei FP-Parteitag am 14. September in Graz eine Rede, in der er nicht nur Gegnern mit einer „Geraden oder einem rechten Haken“ drohte. Kickl hat auch von einer „Triple-A-Bewertung“ bei Flüchtlingen gesprochen: „Aggressive afghanische Asylwerber.“ Weiter: „Ein Schub an Testosteron ist gekommen (…), diese Facharbeiter für das Hantieren unter der Gürtellinie“ gehörten „auf null down¬gegradet“. Zitiert wird in dem Antrag auch der Sager von „IS-Kopfabschneidern, von diesen Massenvergewaltigern, von diesen Terroristen“, die ein „FPÖ-Innenminister nicht auf Steuerkosten zurückholen“ würde. Für Kickl gilt die Unschuldsvermutung. 
 
Angestoßen hatte das Verfahren der Verein „Fairness Asyl“ mit einer Anzeige. FP-General Christan Hafenecker kritisiert das scharf: „Das ist das ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit. Hier handelt es sich um eine bildliche Kritik zu Fehlentwicklungen im Asyl- und Zuwanderungsbereich bei einer Parteiveranstaltung.“
 
Keine Auslieferung. Der Immunitätsausschuss wird die Causa Anfang Dezember beraten, eine Auslieferung gilt unter Parlments-Insidern aber eher als unwahrscheinlich, da es einen direkten Bezug zu Kickls Tätigkeit als Abgeordneter gibt. Die FPÖ will jedenfalls gegen die Auslieferung stimmen. Scheidet Kickl aber aus dem Parlament aus, läuft das Verfahren neu an. (gü) 
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