Zeitpunkt für neue Entscheidung offen

Verwirrung um Verkauf von Hanfprodukten in Trafiken

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Kundmachung wegen Alleingang von Abteilungsleiter widerrufen.

Wien. Der Vertrieb von rauchbarem Hanf in Österreichs Trafiken wird nicht wie kundgemacht schon ab nächstem Mittwoch, 8. Juli, erfolgen. In Folge einer dementsprechenden Preiskundmachung am (heutigen) Mittwoch im Amtsblatt der Wiener Zeitung zog das Finanzministerium diese am Nachmittag zurück. Es sei noch eine nähere, eingehende Überprüfung im Sinne der Gesundheit und des Konsumentenschutzes notwendig.

Vermeldet worden war die Zulassung des Verkaufs von rauchbarem Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent. Laut Finanzministerium ist diese Zulassung allerdings im Alleingang seitens eines Abteilungsleiters im Finanzministerium erlassen worden, ohne Genehmigung vom zuständigen Sektionschef. "Die Aussetzung auf unbestimmte Zeit wird umgehend in der Wiener Zeitung kundgemacht", erklärte Finanzamtssprecher Johannes Pasquali der APA - Austria Presse Agentur.
 
Es handle sich um eine sehr sensible Frage vor allem in Bezug auf gesundheitliche Folgen. Eine bereits marginale Überschreitung des Wertes von 0,3 wäre schon ein Fall für das Suchtmittelgesetz. Aus gesundheitlichen Gründen sei daher eine eingehende Analyse notwendig. Aus diesem Grund habe der zuständige Sektionschef umgehend eine Prüfung veranlasst. Auf die Frage nach personellen Konsequenzen aufgrund des Alleingangs meinte Pasquali, dass die internen Vorgänge selbstverständlich geprüft würden.

Detaillierte Prüfung der eingereichten Produkte

Nun erfolge im Sinne der Gesundheit und des Konsumentenschutzes vorerst einmal eine detaillierte Prüfung der eingereichten Produkte. Ziel sei es laut Pasquali, jeglichen Zweifel bzw. ein Überschreiten des gesetzlich erlaubten Höchstwertes zu verhindern. Ein Zeithorizont für die Überprüfung wurde nicht genannt. Pasquali: "Es ist eine Frage, die gesundheitlich und auch in den Bereich Konsumentenschutz hineinreicht."
 
Josef Prirschl, Obmann der Tabak-Trafikanten Österreichs hatte vor dem Rückziehen des Finanzministeriums im APA-Gespräch festgestellt, dass von den Trafikanten auf die Produktzulassung des Finanzministeriums gewartet worden wäre, ebenso wie auf die Preisveröffentlichung. Beides gebe nämlich dem Konsumenten die Sicherheit, dass er weiß, dass das Produkt in der Trafik zertifiziert und sicher unter 0,3 (Prozent, Anm.) ist.
 
Produkte dieser Art würden jedenfalls unter das Tabaksteuergesetz fallen und dürften nicht woanders verkauf werden. Prirschl: "Unsere Rechtsmeinung war immer, dass Produkte, unter 0,3 bisher gar nicht hätten verkauft werden dürfen in den Hanf-Shops, weil sie immer unter das Tabaksteuergesetz gefallen sind. Und über 0,3 sowieso nicht, weil sie dann ins Suchtmittelgesetz fallen."
 
Für den Widerruf des Finanzministeriums zeigte Prirschl gewisses Verständnis: "Die Produktsicherheit ist uns das Wichtigste. Wir wollen natürlich, dass legale rauchbare Hanfprodukte unter 0,3 verkauft werden, wo der Konsument diese Produktsicherheit hat." In diesem Zusammenhang forderte er den Vollzug des Tabaksteuergesetzes. Allerdings forderte Prirschl auch ein Verbot des Verkaufs von Hanfprodukten in Hanf-Shops: "Die verkaufen das illegalerweise seit einigen Jahren - und keiner tut etwas."
 
In der Preiskundmachung vom Mittwoch ging es um rauchbare Hanfwaren aus einer aus fünf verschiedenen Produkten bestehenden Gruppe. Diese Produkte hätten es laut Prirschl geschafft, im Prüfverfahren unter 0,3 zu sein. Der THC-Gehalt wird während des Anbaus zum Ende der Blütezeit gemessen, darf 0,3 Prozent nicht überschreiten. Jedes der Produkte der Gruppe wäre in den Gewichtsmengen von 1,6 sowie 4 Gramm angeboten worden. Der Preis je Packung war mit 19,90 bzw. 39,90 Euro ausgeschildert.
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