Bis 7. Dezember muss das Bundesverwaltungsgericht über Schmid entscheiden.
Wien. Insgesamt 27 Mal ungerechtfertigte Aussage-Verweigerung werfen die 2. Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) sowie Verfahrensanwalt Wolfgang Pöschl dem ehemaligen Öbag-Chef Thomas Schmid vor. Schmid hatte bei seiner Einvernahme im U-Ausschuss gar nichts zu der Chat-Affäre gesagt – was die Abgeordneten schwer verärgerte.
Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt bis zum 7. Dezember entscheiden. Wie ÖSTERREICH erfuhr, wird es auch den gesamten gesetzlichen Zeitraum von 4 Wochen in Anspruch nehmen. Denn die Sache ist kompliziert: So muss jede Verweigerung eigenständig beurteilt werden. Auch die Frage, ob jeder einzelne Verstoß mit einer Strafe von je 1.000 Euro – so die maximale Strafandrohung – belegt wird, ist offen. Insgesamt drohen bis zu 27.000 Euro Strafe.