Jede Frage soll aber einer Einzelfallprüfung unterzogen werde
Mit Spannung ist am Donnerstag der Auftritt von Thomas Schmid im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss erwartet worden. Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef ist die zentrale Figur diverser Affären, ausgelöst durch seine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sichergestellten Chats. Gleich zu Beginn machte Schmid aber klar, dass er sämtliche Aussagen verweigern will.
Schließlich sei seine Aussage vor der WKStA noch nicht abgeschlossen sei, erklärte Schmid in seinem Eingangsstatement. Er wolle keinerlei Fragen beantworten, weil alle Themen mit dem Strafverfahren zu tun hätten. Sollte der U-Ausschuss anderer Meinung sein, müssten das die Gerichte klären. Schmid untermauerte dies mit rechtlichen Erwägungen.
Befragung wird fortgesetzt
Nach einer kurzen "Stehung" erklärte die Vorsitzende und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), dass man mit der Befragung dennoch fortfahren wolle, jede Frage aber einer Einzelfallprüfung unterzogen werde. Wie Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl danach ausführte, sei er der Ansicht, dass bei jenen Fakten, die das Justizministerium als zulässig erklärt habe, bereits eine abschließende Beurteilung der Ermittlungen erfolgt sei. "Ich sehe nicht, dass Sie sich durch eine neuerliche Aussage, wo sie bereits geständig waren, einer weiteren Strafverfolgung aussetzen." Daher werde er bei jeder Frage eine Einzelfallprüfung vornehmen.
Schmid blieb zunächst aber dabei und führte bereits bei der ersten Frage von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl zum sogenannten Beinschab-Tool sein Recht auf Aussageverweigerung ins Treffen und verwies auf sein Eingangsstatement. Bures verlangte von Schmid eine Glaubhaftmachung und drohte Schmid einen Antrag auf Beugestrafe an. Schmid blieb vorerst aber dabei.
Mit seinen Aussagen bei der WKStA hat Schmid etliche prominente ÖVP-Politiker belastet - darunter auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.