Affären

Fuchs-Prozess: Pilnacek wollte nicht als Zeuge aussagen

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Im Prozess gegen den Wiener OStA-Leiter Johann Fuchs am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht hat der einzige geladene Zeuge des Verfahrens, der suspendierte Sektionsleiter Christian Pilnacek, die Aussage verweigert.

Er hatte sich darauf berufen, dass es noch ein laufendes Disziplinarverfahren gegen ihn gebe. Fuchs muss sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss verantworten. Ein Urteil folgt am Nachmittag.

Pilnacek war in der Causa - Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin an Pilnacek weitergegeben haben - bereits rechtskräftig freigesprochen worden. Dennoch würde das Disziplinarverfahren, das im Zuge des Strafantrages gegen ihn eingeleitet worden war, noch laufen. Die Richterin zeigte wenig Verständnis für diese Argumentation: "Das ist kein Grund, sich zu entschlagen. Aber wir werden uns im Zweifel über das nicht hinwegsetzen", sagte sie.

Die Einvernahme von Fuchs war bereits Anfang Juli erfolgt. Dieser bestritt die Weitergabe der Anzeige an Pilnacek, welche die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet hatte. Der angeklagte OStA-Leiter meinte jedoch, selbst wenn er es getan hätte, "hätte ich auch kein Problem hier zu sagen, dass ich ihm die Dokumente geschickt habe, weil ich der Meinung bin, dass ich das dürfen hätte".

Zudem soll Fuchs laut Anklage im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 falsch ausgesagt haben. Er hatte nämlich vor den Abgeordneten des Parlaments angegeben, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Dies sei eine "Einschätzung meiner Erinnerung", gab der Jurist vor Gericht zu Protokoll. Er könne darin keine strafbare Handlung erkennen. Nach dem U-Ausschuss wurde Fuchs das Handy abgenommen, wobei sich herausgestellt hatte, dass er sich teils um vier Uhr früh über Datenlöschung informiert hatte. Fuchs erklärte dies damit, dass er ein "technikaffiner Mensch" sei und ihn das Thema Wiederherstellung besonders interessiert habe - vor allem aufgrund der veröffentlichten Chat-Protokolle rund um Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid.

Die Anzeige gegen die Redakteurin wurde schließlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgt. Im Falle einer Verurteilung drohen Fuchs bis zu drei Jahre Haft. Das Gericht zog sich am frühen Nachmittag zur Urteilsberatung zurück.

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