Überraschung vor Gericht: Chat Man Thomas Schmid durfte sich vor dem U-Ausschuss in vielen Fällen entschlagen - er bekommt nur eine Mini-Strafe von 800 Euro für 13 von 27 Verweigerungen.
27 Mal hat die Parlamentsdirektion Thomas Schmid wegen ungerechtfertigter Aussageverweigerung beim Bundesverwaltungsgericht angezeigt - für jedes Mal hätten 1.000 Euro Strafe gedroht. Hätten deshalb, weil das Gericht dem Parlament nicht Recht gab. Laut Falter störte die Richter nur, dass Schmid 13 banale Fragen etwa nach seiner Parteimitgliedschaft verweigerte - deshalb gibt es eine Strafe von 800 Euro nur 61,53 Euro pro Verweigerung". Die drängenden Fragen nach Chats usw. durfte Schmid zumindest Anfang November im U-Ausschuss verweigern. Gegen ihn wir ja ermittelt, außerdem waren die Einvernahmen bei der WKStA damals noch nicht abgeschlossen.
Beugestrafe muss nur einmal bezahlt werden
Ein Sprecher des BVwG bestätigte gegenüber der APA, dass der Beschluss Freitag in der Früh zugestellt wurde. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Auschuss-Verfahrensordnung noch nicht fix sind: Schmid (bzw. sein Anwalt Roland Kier) kann Revision erheben. Geschieht das, geht die Causa zum Verwaltungsgerichtshof.
Der Drei-Richter-Senat des BVwGH hat auch weitere grundsätzliche Frage beantwortet: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es ja die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.