ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker (ÖVP) lud am Mittwochmorgen zu einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz.
Thema der Pressekonferenz war Michael Radasztics, der im Prozess gegen Sebastian Kurz Richter war. Er wurde, wie jetzt erst veröffentlicht wurde, bereits im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe wegen Geheimnisverrats verurteilt. Radasztics wird vorgeworfen, dem ehemaligen Grünen-Politiker Peter Pilz im Jahr 2018, damals war Radasztics noch Staatsanwalt, Informationen aus Ermittlungsakten weitergegeben haben.
Nur einen Werktag vor Bekanntwerden des Disziplinarverfahrens, am vergangenen Freitag, verurteilte Radasztics Ex-Kanzler Sebastian Kurz zu acht Monaten bedingter Haft im Falschaussage-Prozess.
Gleich zu Beginn der Pressekonferenz hielt Stocker jedoch fest, dass alles Folgende keine "Kritik an der Justiz allgemein" sei. Jedoch stehe das Disziplinarverfahren "inhaltlich im Zusammenhang mit der Befangenheits-Rüge" von Kurz gegen den Richter Radasztics. In der Befangenheitsanzeige sei auch das Verhältnis zu Peter Pilz thematisiert worden, so Stocker.
Stocker: Transparenz "nicht gewährleistet"
Der Prozess gegen Kurz wurde erst nach dem Disziplinarverfahren gestartet, fuhr Stocker fort. Der Richter habe die Öffentlichkeit trotzdem nicht informiert. "Hätte er das müssen? Rechtlich wahrscheinlich nicht. Hätte er das sollen? Meiner Meinung nach ja", so der ÖVP-Generalsekretär. Stocker erklärte weiter, Kurz sei verurteilt worden, da der Richter ihm vorwarf, seine Antwort nicht ausführlich genug gehalten zu haben, also Informationen weggelassen zu haben. Der Richter, so Stocker, habe jedoch dasselbe getan und nicht erwähnt, in einem Disziplinarverfahren verurteilt worden zu sein. Transparenz sei "nicht gewährleistet gewesen".
"Es werden Fragen aufgeworfen", erklärte Stocker. Diese Fragen werden in der zweiten Instanz beantwortet werden. Wichtig sei dem ÖVP-Politiker jedoch zu betonen, dass es sich hier "um den Anschein", also keinen Fakt, von Befangenheit handle.