Prozess

Kurz: "Mit Anklagen wird Politik gemacht"

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Der Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen falscher Beweisaussage hat am Mittwoch am Straflandesgericht Wien unter regem Medieninteresse begonnen.  

Ihm und seinen Mitangeklagten - der ehemaligen ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und seinem Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli - wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss vorgeworfen. Kurz zeigte sich vor dem Auftakt zuversichtlich.

Seit zwei Jahren gebe es die Vorwürfe der WKStA, sagte Kurz, der vor Prozessbeginn vor einigen der über 80 angemeldeten Medienvertretern Stellung nahm. Er sei überzeugt davon, dass sich diese als falsch heraus stellen werden und beteuerte - wie auch Bonelli und Glatz-Kremser im Vorfeld - seine Unschuld. Zurück führte Kurz die Vorwürfe auf ein "Zusammenspiel aus Politik und WKStA." Letztere habe "immer, wenn es zwei Möglichkeiten gab, es auf die für mich ungünstigere interpretiert", so der Altkanzler. Er sei "nicht der erste, und nicht der letzte" Politiker in dieser Situation. Mit zwei Jahren Abstand von der Parteipolitik sehe er es als "Familienvater und Unternehmer" bedenklich, "wenn mit Anklagen Politik gemacht wird."

Kurz verlangt Freispruch

Für die Verhandlung gegen die drei Angeklagten sind bisher drei Termine bis zum 23. Oktober anberaumt. Kurz hatte bereits in einer schriftlichen Gegenäußerung einen Freispruch verlangt. Der ehemalige Bundeskanzler wird möglicherweise erst am zweiten Verhandlungstag, dem Freitag, ausführlich zu Wort kommen, sollten die Eröffnungsvorträge der WKSA und der drei Verteidiger länger dauern.

Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung werden wohl weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten sein. Die WKStA hat in ihrem schriftlichen, über 100 Seiten umfassenden Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt. Kurz und Bonelli wird von der WKStA vorgeworfen, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt.

Glatz-Kremsner soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG wissentlich die Unwahrheit gesagt haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Medieninteresse am Prozess ist beachtlich. Aus Platzgründen musste das Kontingent für Medienschaffende eingeschränkt werden 

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