Bei der Fahndung

Nazi-Tattoo: Polizisten trauten sich nicht ins Freibad

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Bei der Fahndung nach einem später verurteilten Neonazi zeigte sich die Braunauer Polizei nicht sehr engagiert. 

Weil er im Freibad von Braunau (OÖ) zwei Mal seine Nazi-Tattoos zur Schau gestellt haben soll, ist ein 32-jähriger Innviertler wegen NS-Wiederbetätigung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden - das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Quasi amtlich hingegen ist, dass die Polizei Braunau beim Dingfestmachen des Mannes nicht besonders engagiert vorgegangen war – diese Annahme bestätigt jetzt eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Innenminister Gerhard Karner an den Grünen David Stögmüller. Was darin steht ist schier unglaublich:

Polizei kam - und suchte nicht

Der Tätowierte ist erst am 21. Juli festgenommen worden – dabei hatte ein Augenzeuge bereits am 9. Juli die Polizei ins Freibad Braunau gerufen. Nur: Die beiden Polizeibeamten waren nicht bereit gewesen, den Neonazi, der seine verbotenen Tattoos in aller Öffentlichkeit im Bad herzeigte, zu suchen. In der Anfragebeantwortung heißt es: „Eine Suche vor Ort wurde nicht durchgeführt, da der Anzeiger angab, dass die verdächtige Person sich nicht an seinem Liegeplatz befinden würde. Eine Suche im gesamten Gelände des Freibades wurde als nicht zielführend erachtet.“

Suche "potenziell problematisch"

Stögmüller fragte genau nach, wieso die Polizei nicht im Freibad nach dem Mann suchte - die Antwort verblüfft, denn sie lässt keine andere Deutung zu, als das sich die beiden Polizeibeamten nicht ins Bad trauten.

Innenminister Karner schreibt:

„Das Freibad Braunau war am 9. Juli 2023 mit ca. 1.600 Badegästen fast vollständig ausgelastet. Ein Einschreiten einer einzelnen Streife (zwei Exekutivbedienstete) erschien den einschreitenden Bediensteten potenziell problematisch und die gewählte Vorgehensweise als verhältnismäßig und erfolgversprechend. Von der Landesleitzentrale war nur diese eine Streife zum Freibad entsandt worden. Eine weitere Streife im Rayon der Polizeiinspektion Braunau, insbesondere eine Zivilstreife, stand nicht zur Verfügung. Die beteiligten Exekutivbediensteten wollten unverhältnismäßiges Aufsehen durch das Einschreiten in Uniform im Freibad vermeiden. Laut dem Kommandanten der zuständigen Polizeiinspektion war es bereits bei früheren Einsätzen uniformierter Kräfte im Freibad zu Beschwerden und provokanten Aussagen gegenüber den Exekutivkräften gekommen.“

Obwohl der Mann am 15. Juli erneut im Bad erschien, passierte nichts. Erst nach Aufnahme der Zeugenaussagen zehn Tage nach der ersten Anzeige übernahm das Landesamt für Verfassungsschutz die Ermittlungen – die den Innviertler in wenigen Tagen ausforschte und festnehmen ließ. 

  

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