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Affären

U-Ausschuss beschließt polizeiliche Vorführung von Schmid

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Neuer Polit-Knaller: Der ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss beschließt die polizeiliche Vorführung von Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid. 

Die Affäre um die Vorführung von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid spitzt sich zu. Der ÖVP-Korruptions-Ausschuss beschloss jetzt einstimmig – also auch mit den Stimmen der ÖVP -, Schmid polizeilich vorführen zu lassen und listet als Zeitpunkt der Ladung alle U-Ausschuss-Sitzungen bis zum 7. Dezember auf. Im Beschluss heißt es wörtlich: „Zum Zwecke der Vorführung ist die zuständige Behörde berechtigt, Zwangsgewalt (...) anzuwenden. Sofern kein gelinderes Mittel zur Erreichung des Zwecks der Vorführung besteht, ist die Auskunftsperson (...) durch die zuständige Behörde längstens bis zum auf die erstmalige Anhaltung folgenden, oben angegebenen Termin anzuhalten.

Schmid ist notfalls festzuhalten

Dabei ist klar, dass Schmid nicht aus seinem Wohnort nahe Utrecht Niederlande vorgeführt werden kann. Reist Schmid allerdings ein, so das Parlament, muss die Polizei ihn bis zum nächsten Ausschuss-Termin festhalten.

Das ist Polit-Sprengstoff, weil der Legislativdienst des Parlaments in Auftrag von NR-Präsident Wolfgang Sobotka ausdrücklich eine Vorführung für rechtmäßig hält.

Gutachten
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× Gutachten

Das Gutachten des Legislativ-Dienstes.

Der Innenminister sei „rechtlich verpflichtet, dem Beschluss nachzukommen“, heißt es unmissverständlich in dem Papier.

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