Laut dem am Mittwoch veröffentlichten EUGH-Urteil darf die Wiener Konditorei AIDA künftig nun wieder ihre Hasch-Brownies verkaufen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch entscheiden, dass ein EU-Mitgliedstaat den Verkauf von CBD-Produkten, die in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt wurden, künftig nicht mehr verbieten darf.
In diesem Zusammenhang stellte der EUGH, laut Medienberichten, zudem fest, dass CBD, anders als THC, "offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen" auf den menschlichen Körper habe.
Comeback: Aida darf wieder Hansch-Brownies anbieten
Mit diesem EUGH-Urteil steht nun fest, dass die Wiener Konditorei AIDA künftig wieder ihre beliebten Hasch-Brownies verkaufen darf. Seit Ende 2018 war es dem Unternehmen untersagt sowohl Hasch-Brownies, als auch Macarons, Konfekt und Cremeschnitten mit CBD zu verkaufen.
"Die Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs ist wegweisend und war schon längst überfällig", so Aida-Junior-Chef Dominik Prousek laut Medienberichten.
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