Verfassungsgerichtshof

Akten sind ungeschwärzt vorzulegen

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Für den VfGH sind die Aktenschwärzungen nicht gerechtfertigt.

Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind Akten-Schwärzungen des Finanzministeriums im Rahmen des Hypo-U-Ausschuss rechtlich nicht gerechtfertigt. Die Akten sind ungeschwärzt vorzulegen, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag vor Journalisten.

Der U-Ausschuss müsse alle Informationen erhalten, die er benötige, um seine Kontrollfunktion zu erfüllen. Den Geheimhaltungsverpflichtungen müsse aber entsprochen werden, so Holzinger.

Der VfGH hatte auf Antrag des Finanzministeriums und des U-Ausschusses geprüft, ob Akteninhalte unter Berufung auf das Bankgeheimnis oder den Datenschutz geschwärzt werden dürfen.
 

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