Corona-Hilfen

COFAG-Abwicklung: Start am 30. Juni, Ende 2024

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Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) lässt die Corona-Hilfsagentur vollkommen liquidieren.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) will mit der Abwicklung der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) ab 30. Juni beginnen und die Hilfsagentur bis Ende Dezember vollständig liquidieren.

Vergangenen Juni hatte Brunner erstmals die Auflösung der COFAG ohne fixes Enddatum angekündigt. „Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden“, sagte Brunner am Donnerstag vor Journalisten in Wien.

U-Ausschuss. Die COFAG ist innenpolitisch ein heißes Thema. Die Oppositionsparteien kritisierten das Management der Finanzierungsagentur und die Abwicklung der Förderungen. Auf Initiative der SPÖ und FPÖ gibt es heuer im Parlament einen eigenen COFAG-U-Ausschuss zu den Millionen-Förderungen.

"Rasche Hilfe"

"Über die COFAG konnte in der schwierigen Corona-Zeit rasch und unbürokratisch geholfen werden und wurden zahlreiche Unternehmen sowie Arbeitsplätze gerettet", betonte Brunner. Er verwies auch darauf, dass die Finanzierungsagentur bereits vor Beginn seiner Amtszeit gegründet wurde. Der Rechnungshof prüfte bei der Hilfsagentur den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 und fand "beträchtliches Überförderungspotential" und kritisierte unter anderem die hohen Kosten für die extra gegründete Gesellschaft. Die Rechnungshofprüfer empfahlen im Herbst 2022 die Auflösung der COFAG.

Um die Auswirkungen der Coronapandemie für Unternehmen in Österreich abzufedern, stellte die COFAG in Österreich Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit. Die COVID-19-Finanzierungsagentur hat nach eigenen Angaben 99 Prozent der über 1,3 Mio. Anträge von 660.000 Antragstellern abgearbeitet und rund 15 Mrd. Euro an Wirtschaftshilfen ausbezahlt. Die Corona-Hilfsagentur habe in Aussicht gestellt, alle offenen Förderanträge bis Ende Juni abzuarbeiten, sagte Brunner. Im Zuge der Überprüfung der gewährten Wirtschaftshilfen hat die COFAG bisher in knapp 5.600 Fällen mehr als 100 Mio. Euro zurückgefordert.

Peschorn erwartet "viele Rückforderungen" 

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, erwartet noch "viele Rückforderungen" bei COFAG-Fördermittel. "Wenn jemand verpflichtet ist etwas zu zahlen, dann muss man leider manchmal Zwangsmittel über die Gerichte einsetzen", sagte Peschorn beim Pressegespräch mit Finanzminister Brunner. Hier werde die Finanzprokurator als Anwalt der Republik künftig aktiv werden.

Wann es bei Corona-Förderungen zu einer Verjährung kommt, muss laut Finanzministerium noch im Detail geklärt werden. Peschorn verwies auf die grundsätzlich in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehene 30-jährige Verjährungsfrist. Unternehmen pochen aber oft auf die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren, um im Geschäfts- und Rechtsverkehr eine raschere Rechtssicherheit zu haben. Bei laufenden Klagen von Betrieben gegen die COFAG wegen Nicht-Förderung, soll dann bei Auflösung der Corona-Finanzierungsagentur der Bund zur Prozesspartei werden.

Die schrittweise Übertragung von Aufgaben der COFAG auf die öffentliche Verwaltung soll nun ab 30. Juni erfolgen, das Finanzamt die Förder-Rückforderungen übernehmen. Bei Betriebsprüfungen prüft die Finanz, ob COVID-Förderungen zu Unrecht bezogen wurden. Aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils müsse man die Rahmenbedingungen zur Abwicklung noch gesetzlich regeln, erklärte Brunner.

VfGH hob Teile der gesetzlichen Grundlagen der COFAG mit Wirkung Ende Oktober 2024 auf 

Mit dem Koalitionspartner gebe es dazu aber bereits Einverständnis. Der VfGH hob im vergangenen Herbst Teile der gesetzlichen Grundlagen der COFAG mit Wirkung Ende Oktober 2024 auf, dadurch können bis dahin bereits beantragte Hilfen noch fließen.

Brunner hatte im Juni 2023 die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) beauftragt, gemeinsam mit der COFAG ein Abwicklungskonzept für die Corona-Finanzierungsagentur bis Ende September 2023 auszuarbeiten. Aufgrund des VfGH-Urteils im vergangenen Herbst zog sich die Erarbeitung des Konzepts.

Eine Projektgruppe innerhalb der Verwaltung soll nun mit Experten die gesetzlichen, organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Übertragung der COFAG-Aufgaben auf die öffentliche Verwaltung erarbeiten.

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