Aus formalen Gründen

Kinder-Klimaklage vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen

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Der Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen zurückgewiesen worden.

Die Antragssteller im Volksschul- und Jugendalter hatten die Kinderrechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet gesehen. Die Verfassungsrichter stellten nun fest, dass nicht alle Teile des Gesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag.

Der Antrag sei laut Aussendung zu eng gefasst gewesen. Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung. Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.

Seit dem Ende 2020 ausgelaufenen Klimaschutzgesetz gebe es in Österreich keine verbindlichen Klimaziele zur Reduktion schädlicher Treibhausgase und sei somit wirkungslos, kritisieren die Kinder und Jugendlichen ebenso wie zahlreiche Wissenschafter und Umweltschutzorganisationen.

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