Bisher Übergangsphase für Spracherwerb

Asyl-Verschärfung auch für Studenten

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Rudimentäre Deutschkenntnisse sollen schon für Inskription als außerordentlicher Hörer nötig sein.

Die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) angekündigte Fremdenrechtsnovelle wird auch eine Verschärfung für Studenten enthalten: Drittstaatsangehörige, die als außerordentliche Hörer inskribieren wollen, sollen künftig über rudimentäre Deutschkenntnisse (A-2-Niveau) verfügen müssen, berichtet die "Kleine Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). Derzeit gibt es eine Übergangsphase von meist zwei, drei Jahren.

 

Eigentlich C-1 Sprach-Niveau notwendig  

Eigentlich müssen Drittstaatsangehörige bei Studienantritt die deutsche Sprache (C-1-Niveau) beherrschen. Ist das nicht der Fall, müssen sie sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen eines Vorstudienlehrganges aneignen - können bisher aber in der Übergangsphase als außerordentliche Hörer inskribieren. Dies will Kickl unterbinden: Für die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang soll zumindest A-2-Niveau nötig sein.

"Damit soll verhindert werden, dass Personen ohne Studieninteresse durch die Zulassung zu einem Studium einen Aufenthaltstitel 'Studierender' in Österreich erhalten und nach Erhalt der Zulassung untertauchen", begründete Kickl die von ihm geplante Verschärfung. Im Innenministerium wurde laut "Kleiner Zeitung" beteuert, dass in kaum einem anderen EU-Land der Zugang zum Studium für Drittstaatsangehörige so leicht sei. Derzeit erhielten jährlich 4.000 bis 5.000 Personen einen Aufenthaltstitel als außerordentliche Hörer, nur die Minderheit der angehenden Studenten könne wirklich Deutsch.

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