Von 161 im Jahr 2015 auf mehr als 5.000 im Vorjahr
Dass das Innenministerium bei Asyl-Aberkennungen Druck macht, zeigt nun die Beantwortung einer Anfrage der NEOS. Die Zahl der erstinstanzlichen Verfahren ging demnach von 161 im Jahr 2015, 764 (2016) und 1.476 (2017) auf 5.438 im Vorjahr hinauf (Zahlen 2018 nur von Jänner bis November). Tatsächlich aberkannt wurde der Asylstatus aber in viel weniger Fällen.
Nach Herkunftsland gereiht wurden die meisten Aberkennungsverfahren gegen Menschen aus Afghanistan eingeleitet (1.675 von Jänner bis November 2018), dahinter folgen die Russische Föderation (1.116), Syrien (898) und der Irak (471). Über die Ursachen der Verfahrenseinleitung werde keine Statistik geführt, so Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in der Beantwortung.
Die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist um einiges niedriger. Im Vorjahr (wieder nur bis Ende November) wurden hier 652 Fälle gezählt. In den Jahren davor waren es 325 (2017), 124 (2016) und 82 (2015).
Zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten werde in der Statistik nicht unterschieden, heißt es in der Beantwortung. Bestätigt wird allerdings, dass das Erlangen der Volljährigkeit Auslöser für ein Aberkennungsverfahren sei kann, und zwar dann, wenn sich bei einem unbegleiteten Minderjährigen der subsidiäre Schutz auf dessen Minderjährigkeit gestützt hat.