Ausschuss-Beschluss

Asylgerichtshof kommt so wie geplant

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Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den Asylgerichtshof am Mittwochvormittag beschlossen.

Die SPÖ habe "geschlossen" dafür gestimmt, betonte Klubchef Josef Cap im Anschluss. Die internen Differenzen habe man "ausdiskutiert". Wie der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger von der ÖVP verteidigte Cap die Streichung der Berufungsmöglichkeit für Asylwerber beim Verwaltungsgerichtshof und begründeten diesen Schritt mit der angestrebten Verfahrensbeschleunigung.

Berufsmöglichkeit gestrichen
Per 1. Juli 2008 soll der bisherige Unabhängige Bundesasylsenat im Innenministerium, die Berufungsinstanz im Asylverfahren, zum "Asylgerichtshof" aufgewertet werden. Die Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof, also der dritten Instanz, wird für Asylwerber dann gestrichen. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, hatte bei einem Hearing am Dienstag gegen das Kappen des Instanzenzuges protestiert und vor einer Aushöhlung des Rechtsschutzes für Asylwerber gewarnt.

"Grundsatzentscheidungen" mit NGOs absprechen
Als Entgegenkommen an die Kritiker wurde von der Koalition lediglich die Möglichkeit gestrichen, dem Asylgericht auch andere Verwaltungsverfahren per einfachem Gesetz zu übertragen. Außerdem sollen "Grundsatzentscheidungen", die der Innenminister aber nicht der Asylwerber beantragen kann, künftig nicht für den jeweiligen Anlassfall gelten. Zudem wird der Innenminister per unverbindlichem Entschließungsantrag aufgefordert, sich bei den "Grundsatzentscheidungen" mit NGOs und UNHCR abzusprechen.

Kritik an Asylrichtern zurückgewiesen
Cap betonte, dass der Rechtsschutz in der zweiten Instanz mit dem Asylgerichtshof künftig verbessert werde. Spindelegger wies Kritik an der unzureichenden Qualifikation der Asylrichter zurück. Zuvor hatte die Richtervereinigung bemängelt, dass für das Asylgericht keine Richterausbildung vorausgesetzt wird, sondern lediglich ein Jus-Studium und fünf Jahre Berufserfahrung. Spindelegger: "Wir können nicht sagen, wir wollen einen Gerichtshof und dann wollen wir zehn Jahre Berufserfahrung. Dann können wir ihn nie gründen."

Hoch erfreut über den Beschluss des neuen Asylgerichtshofs hat sich Mittwochvormittag Innenminister Günther Platter (V) gezeigt. Das Gericht komme genau so, wie er sich das vorgestellt habe, frohlockte der Ressortchef vor dem Ministerrat. Die Kritik aus der Justiz an der Konstruktion des Gerichtshofs wies der Innenminister zurück.

Grüne, FPÖ und BZÖ dagegen
Grüne, FPÖ und BZÖ haben dem Asylgerichtshof im Verfassungsausschuss des Nationalrats am Mittwoch die Zustimmung verweigert - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Grünen-Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger lehnt das Vorhaben insgesamt ab und wirft SP-Klubchef Josef Cap vor, interne Kritiker per "Maulkorb" ruhig gestellt zu haben. BZÖ-Verfassungssprecher Herbert Scheibner und sein FP-Kollege Robert Aspöck begrüßen dagegen das Asylgericht an sich, lehnen aber andere im gleichen Gesetzespaket enthaltene Bestimmungen ab.

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