Nach Einnahmen-Einbruch

Aus für Vergnügungssteuer in Wien

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Die Einnahmen waren in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen.

Die rot-grüne Wiener Stadtregierung dürfte sich laut Informationen des "Standard" darauf geeinigt haben, als erstes österreichisches Bundesland die Vergnügungssteuer abzuschaffen. Die Einnahmen aus der Steuer waren in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen, weshalb schon seit längerem die Sinnhaftigkeit diskutiert wurde. Während im Jahr 2014 noch 52,2 Millionen durch die Vergnügungssteuer eingenommen wurden, betrugen die Einnahmen 2015 nur noch 7,9 Millionen Euro. Grund für den Einbruch ist das Verbot des kleinen Glücksspiels.

Am Mittwochvormittag wird Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) mit der Vize-Klubchefin der SPÖ, Tanja Wehsely und dem grünen Wirtschaftssprefcher Peter Kraus die Details zum Aus der Vergnügungssteuer präsentieren.

"Publikumstanz" als Haupteinnahmequelle

Nach dem Aus des kleinen Glücksspiels etablierte sich im Jahr 2015 der "Publikumstanz" als Haupteinnahmequelle aus der Vergnügungssteuer: 5,6 Millionen der eingenommenen 7,9 Millionen stammten aus diesem Bereich. Lokale, in denen getanzt werden kann, müssen laut Gesetz 15 Prozent des Eintrittstickets abliefern. Jedoch nur, wenn die Veranstaltung nicht als Konzert klassifiziert wird - hier ist nämlich keine Steuer fällig. Die Grenzen zwischen "Publikumstanz" und Konzert sind jedoch schwierig zu ziehen.

So kam es 2011 vor, dass der Veranstalter eines Konzerts des österreichischen Electroswing-Pioniers Parov Stelar rund 10.000 Euro Vergnügungssteuer nachzahlen musste, da das Publikum zu viel tanzte.

Besteuerung in Hand der Gemeinden

Die Vergnügungssteuer ist eine Länderabgabe, deren Besteuerung bei den Gemeinden liegt. In Wien sind von der Steuer auch Videoverleiher, Filmvorführungen, Peepshows, sportliche Wettkämpfe und vieles mehr betroffen.

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