Afghane (21) verurteilt

Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale: Dreieinhalb Jahre Haft

Teilen

Ein 21-jähriger Afghane wurde wegen versuchter Brandstiftung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess um den Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich hat am Dienstag in St. Pölten mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch für einen 21-Jährigen geendet. Er muss u.a. wegen versuchter Brandstiftung für dreieinhalb Jahre in Haft, weiters wird eine zuvor bedingt verhängte Freiheitsstrafe im Ausmaß von sieben Monaten widerrufen. Der afghanische Staatsbürger soll den Angriff mit drei nicht ausgeforschten Komplizen begangen haben.
 
Die von einer Überwachungskamera aufgezeichnete Tat wurde in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 verübt. Beim Hantieren mit den Brandbeschleunigern für die Wurfbrandsätze soll sich der Beschuldigte selbst angezündet und dabei verletzt haben. Der damals 20-Jährige wurde am 19. August 2019 festgenommen, nachdem er das Wiener SMZ-Ost wegen einer Schulterverletzung aufgesucht hatte. Der afghanische Staatsbürger hatte sich am ersten Prozesstag am 13. August teilweise schuldig bekannt, den Hauptanklagepunkt - die versuchte Brandstiftung - jedoch bestritten.
 
Vertagt worden war die Verhandlung im August zur Einvernahme weiterer Zeugen. Zwei davon erschienen am Dienstag allerdings unentschuldigt nicht. Drei Polizisten gaben Auskunft über Tätlichkeiten, die der 21-Jährige während der Inhaftierung begangen haben soll. Der Angeklagte selbst erklärte auf einen entsprechenden Vorhalt, dass er durchaus wisse, was die Freiheitliche Partei sei und was sie über Asylwerber sage. "Sie sind gegen Flüchtlinge", sagte er laut Dolmetscherin.
 

Verhaltenssteuernde Wirkung

Während der Verteidiger lediglich Indizien ortete, war die Beweislage für die Staatsanwältin klar. Sie forderte ein deutliches Zeichen, um zu zeigen, dass "ein derartiges Verhalten der Meinungsfreiheit widerspricht". Das Schöffengericht entschied sich nach rund 45 Minuten Beratung für dreieinhalb Jahre. "Wir hoffen, dass diese Strafhaft verhaltenssteuernde Wirkung auf ihn auswirken wird können", fasste der vorsitzende Richter zusammen.
 
Der Schuldspruch gründe überwiegend darauf, dass der Angeklagte nicht dargelegt habe, wobei er sich die Brandverletzung zugezogen habe, wurde betont. Ein zweiter gewichtiger Auslöser sei die Aussage des 21-Jährigen zu einer behandelnden Krankenschwester gewesen. Zu der Frau soll er auf die Frage nach der Ursache für die Wunde gesagt haben: "Schau dir das Überwachungsvideo an." Während der Verteidiger volle Berufung anmeldete, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.