ÖVP unter Druck

BVT-„Maulwurf“-Suche: Ermittler wollten auch Handy von Journalistin

Teilen

Anfang Mai wurde ein Ansuchen an die Staatsanwaltschaft geschickt, dass Handy von NEOS-Mandatarin Steffi Krisper zu „beschlagnahmen“.

Wien. Wie von ÖSTERREICH aufgedeckt, hatte das BAK – Bundesamt für Korruptionsbekämpfung im Innenministerium – Anfang Mai ein Ansuchen an die Staatsanwaltschaft geschickt, dass Handy von NEOS-Mandatarin Steffi Krisper zu „beschlagnahmen“. Das BVT und das BAK wollten wissen woher Krisper ihre „Insider-Informationen“ über den Verfassungsschutz – konkret ging es um ein internes Papier - habe. Im selben Ansuchen, wurde vom BAK auch angeregt das Mobiltelefon von Presse-Journalistin Anna Thalhammer, die über eben jenes Papier berichtet hatte,  zu konfiszieren, bestätigen Justizkreise ÖSTERREICH. Die Staatsanwaltschaft lehnte dieses Ansuchen genauso ab, wie den Versuch das Handy von Krisper zu beschlagnahmen.  In einem Rechtsstaat sind Quellenschutz von Politikern und Journalisten prioritär. Offensichtlich wurde versucht via  solcher Ansinnen versucht BVT-„Maulwürfe“ zu finden.

ÖVP weist Schuldzuweisungen gegen Edtstadler zurück

 
Die ÖVP weist indirekte Vorwürfe von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl an die frühere Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Zusammenhang mit einem Antrag auf Beschlagnahmung des Handys von NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper zurück. Für Generalsekretär Karl Nehammer betreibt der vormalige Innenminister "wieder" eine "Täter-Opfer-Umkehr" und agiert "verlogen".
 
Hintergrund ist, dass Kickl am Vortag darauf hingewiesen hatte, dass Edtstadler, die im übrigen als künftige Ressortchefin gehandelt wird, im Innenressort für Korruptionsbekämpfung zuständig gewesen sei. Nehammer findet in einer OTS, dass der Freiheitliche versuche, durch "absurde Anschuldigungen" von eigenem Fehlverhalten abzulenken. Es sei festzuhalten, dass sich die Staatssekretärin nie in Einzelstrafsachen eingemischt habe und auch konkret über diesen Fall nicht informiert gewesen sei.
 

BVT-Ermittler wollten auch Handy von Neos-Mandatarin Krisper sicherstellen

Die Daten von Mandataren – noch dazu von solchen, die über sensible Materien recherchieren – stehen in einem Rechtsstaat unter besonderem Schutz. Umso bemerkenswerter ist das Ansinnen, das Handy einer Mandatarin „sicherzustellen“.

Genau das ist allerdings passiert: Im Mai – noch vor dem Platzen der türkis-­blauen Koalition – erhielt die Staatsanwaltschaft Wien eine „Anregung“ des BAK – Bundesamt für Korruptionsbekämpfung im Innenministerium –, das Handy von Neos-Mandatarin Stefanie Krisper zu beschlagnahmen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die „Anregung“ ab. Das Innenministerium bestätigt diese Recherchen von ÖSTERREICH nun, auch der Standard berichtet.

Das BAK sagt laut Innen­ministerium, dass „das nicht auf Betreiben des BVT passiert“ sei. Recherchen zeigen allerdings, dass die Erst-Anregung zu diesem ungewöhn­lichen Ansuchen aus dem Verfassungsschutz – genauer gesagt aus dem Umfeld von BVT-Vizedirektor Dominik Fasching – gekommen sei.

Die betroffene Neos-Mandatarin – sie geriet als Auf­deckerin im U-Ausschuss über den Verfassungsschutz ins Visier – reagiert auf ÖSTERREICH-Anfrage entsetzt: „Das BVT wollte das Handy einer Abgeordneten beschlagnahmen. Gerade das Handy einer Abgeordneten, die sich um Aufklärung der Kickl’schen Machenschaften bemühte. Was ist das für ein Innenministerium gewesen unter Herbert Kickl? Ohne Stopp der Justiz wäre da wohl nicht einmal eine Nationalratsabgeordnete sicher gewesen, die ihre Aussage zum Schutz ihrer Quellen verweigern kann.“

Krisper: "BVT wollte wohl Aufklärung verhindern"

Sicher ist jedenfalls, dass das Innenministerium und das BVT bereits im Frühjahr ermitteln wollten, woher ­Krisper ihr „Insiderwissen“ über die Zustände im BVT ­gehabt habe – also wer die „Maulwürfe“ im BVT seien.

Der Verdacht von Krisper: Genau diese Quellen „wollte man wohl über die Auswertung des Handys finden und damit auch weitere Aufklärung verhindern. Nicht mit uns“.

Ex-FPÖ-Innenminister Herbert Kickl lässt ÖSTERREICH ausrichten, dass er keinerlei Kenntnis über dieses Ansuchen gehabt habe und so ein Ansuchen gestoppt hätte.

Isabelle Daniel

 
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.