Ab 8. November

Das ist der 2G-Plan für ganz Österreich

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Neue Corona-Maßnahmen österreichweit: Aus 3-G wird 2-G, Stufe 4 wird vorgezogen.

Wien. Die Regierung hat angesichts der stark steigenden Infektionszahlen mit den Landeshauptleuten eine deutliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. So wird bereits ab kommendem Montag eine 2G-Regelung in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens gelten. Dies bedeutet, dass man beispielsweise in die Gastronomie, Theater, Konzerte, Sportveranstaltungen oder zum Friseur nur noch geimpft oder genesen kommt. Am Arbeitsplatz sollen Tests als Alternative möglich bleiben.

Die Maßnahmen wurden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) fast einstimmig beschlossen. Das Burgenland hatte schon im Vorfeld klar gemacht, dass man angesichts der hohen Impfquote im Land Verschärfungen ablehne.

Für 2G anerkannt wird in einer Übergangsfrist von vier Wochen auch schon die erste Impfung in Verbindung mit einem PCR-Test. Danach muss man jedenfalls doppelt geimpft oder im vergangenen halben Jahr genesen sein.

Schwerpunkte der Verschärfungen

Bundesregierung und Bundesländer haben sich daher auf ein weiteres gemeinsames Vorgehen mit folgenden Schwerpunkten geeinigt:

  1. Aus 3G wird 2G - gleichzeitiges Inkrafttreten der Stufen 2, 3 und 4 mit Montag, 8. November2021
  2. Nachschärfungen im Veranstaltungsbereich
  3. österreichweite Vereinheitlichung der Maskenregelungen
  4. Neuerungen beim Grünen Pass
  5. Rasche Durchführung der Auffrischungsimpfungen und weitere Maßnahmen zur Anhebung der Durchimpfungsrate
  6. Flächendeckender Ausbau des PCR-Test-Angebots, um Antigen-Tests so rasch als möglich durch PCR-Tests zu ersetzen
  7. Verstärkte Kontrollen der Maßnahmen
  8. Hochinzidenzerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg

Mit Montag, 8. November gilt

  • Aus 3-G wird 2-G: Zu körpernahen Dienstleistern sowie in Gastronomie, Hotellerie und ähnlichen Settings, im Kulturbereich und im Sport, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt.

- 4 Wochen Übergangsfrist: 1. Impfung + PCR-Test als 2-G-Nachweis gültig – danach 2-G-Nachweis nur für Genesene und doppelt Geimpfte

  • Flächendeckender Ausbau des PCR-Test-Angebots, um Antigen-Tests so bald als möglich durch PCR-Tests zu ersetzen.
  • Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig
  • Für Veranstaltungen gilt:

- Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
- Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
- Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

  • Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken
  • Grüner Pass:

- Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat, Übergangsfrist von drei Wochen
- Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

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