Welche Regeln jetzt gelten
Die Corona-Verordnung ist da: O, du chaotische Weihnachten
Was darf ich, was nicht? Mit wem kann ich heuer am 24. Dezember zusammensitzen? Welche Regeln gelten am Stefanitag und in den Tagen um Silvester und Neujahr? ÖSTERREICH hat für Sie die neue Verordnung durchgeackert, die am Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen wurde.
24. und 25. Dezember, Hl. Abend und Christtag
➔ Familienfeiern: Für den Heiligen Abend (24. Dezember) und den Christtag (25. Dezember) ist nun gesetzlich festgeschrieben, dass Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens zehn (!) verschiedenen Haushalten zulässig sind.
Keine Maske am Heiligen Abend in Innenräumen
➔ Pflicht: Ausdrücklich betont wird, dass bei den Treffen mit Familie und Freunden in Innenräumen keine Maskenpflicht herrscht. Das bedeutet, die Familienfeiern am 24. und 25. Dezember können auch ohne dem Mund-Nasen-Schutz abgehalten werden. Das gilt auch für den „erweiterten privaten Wohnbereich“ wie Garage, Scheune etc. Es gilt auch keine Abstandspflicht.
Andere Regeln gelten ab dem 26., dem Stefanitag
➔ Größere Gruppen: Ab jetzt dürfen wieder nur Mitglieder von zwei Haushalten zusammentreffen. Die Patchwork-Familie muss wieder ausgeladen werden, ebenso die Freunde. Konkret heißt es: Sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten dürfen vorbeischauen. Beim Small-Talk und bevor wir uns an den Tisch setzen, muss auch in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Weihnachtsregeln auf einen Blick:
- 24./25.Dezember - Variante 1: maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten, inkl. Kinder
- 24./25.Dezember - Variante 2: 10 Personen aus bis zu maximal 10 verschiedenen Haushalten:
- 26. Dezember: Maximal 6 Erwachsene und 6 minderjährige Kinder aus zwei Haushalten
Mit wem darf ich eigentlich Silvester feiern?
➔ Alles noch offen: Wie die Regelung für Silvester und Neujahr aussehen wird, ist noch nicht ausdiskutiert. Der Grund: Die jetzt beschlossene neue Verordnung tritt mit 26. Dezember außer Kraft. Die neue wird am kommenden Dienstag beschlossen.
Start der Skisaison ist jetzt fix am 24. Dezember
➔ Ab in die Berge: Mit Weihnachten startet auch die Skisaison in Österreich. Explizit wird festgelegt, dass in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) höchstens die Hälfte der normalen Beförderungskapazität genutzt werden kann.
Ins Museum oder mit den Kinder in den Zoo
➔ Abwechslung: Neben den schon wieder offenen Museen und Bibliotheken können am 24. Dezember auch Tierparks, Zoos und botanische Gärten besucht werden.
Glaubensgemeinschaften regeln Messen/Gebete
➔ Christmette: Während in Bayern der Besuch der Christmette verboten wurde, können dies in Österreich die religiösen Gruppen selbst anordnen. Es liegt somit beim Pfarrer, ob die Kirche offen hat.
Maskenpflicht gilt jetzt auch am Arbeitsplatz
➔ Büro: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen wird nun landesweit zur Pflicht.
Maskenpflicht an stark frequentierten Orten
➔ Zusatz: Eine MNS-Verpflichtung gilt jetzt auch an stark frequentierten öffentlichen Orten wie Einkaufstraßen etc. Länder müssen dies anordnen. (wek)
oe24 hat die Weihnachtsverordnung im Wortlaut:
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden