Die Landesbeamten in Kärnten schaffen noch immer eine Million Euro Lebenspension – eine eilig beschlossene Reform greift erst ab 2050.
Der Werbeslogan „Kärnten is a Wahnsinn“ dürfte auch den Rechnungshof-Prüfern durch den Kopf gegangen sein: In einem neuen Bericht decken sie unglaubliche Pensionsprivilegien für Beamte in einigen Bundesländern auf.
Kärntner Pensions-Kaiser
In Kärnten etwa kassiert ein
Akademiker, Jahrgang 1965, der 80,7 Jahre alt wird, sensationelle 1,03
Millionen Euro Lebenspension – nach einer ersten „Reform“ sind es für einen
fiktiven Akademiker im Landesdienst, Jahrgang 1995, immer noch 966.000 Euro
Lebenspension, was eine Monatsrente von 3,594 Euro, also etwa das Doppelte
durchschnittlicher ASVG-Renten ausmacht. Ein Kärntner Beamter hat also um
stolze 94 Prozent mehr als ein vergleichbarer Bundesbeamter.
Reform erst ab 2050
Am Freitag wurde – nach der RH-Kritik –
eiligst ein neues Modell für Kärnten durchgewunken: Das
Pensionsantrittsalter soll schrittweise von derzeit 61,5 Jahren auf 65 Jahre
steigen, der Durchrechnungszeitraum wird auf 15 Jahre angehoben. Freilich:
Zur Gleichstellung mit normalen Rentnern kommt es erst etwa im Jahr 2050,
weil das ASVG-Modell erst für die Beamten gilt, die ab 2011 neu eintreten.
500 Mio. Euro Mehrkosten
Rechnungshof-Präsident Josef Moser ließ
genau nachrechnen und stellte fest, dass die nicht oder kaum durchgeführten
Pensionsreformen in den Bundesländern Kärnten, Wien, Burgenland, Tirol und
Salzburg den Steuerzahlern Zusatzkosten von rund einer halben Milliarde Euro
bescheren.