Ärger für den »Chat-Man«

Die ÖVP zitiert Schmid jetzt ins Parlament

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Die ÖVP versucht jetzt ihren früheren Mastermind vor sich herzutreiben. 

Wien. Wenn es dick kommt, dann richtig. Nach dem Geständnis von „Chat-Man“ Thomas Schmid mit neuen belastenden Details gegen sein früheres Idol Sebastian Kurz, versuchen ÖVP-Politiker, ihren einstigen „Prätorianer“ als „Lügner“ und als „Baron Münchhausen“ dazustellen. Auch politisch und juristisch gehen die Türkisen gegen Schmid vor:

Neue Vorladung. Die ÖVP-Fraktion im U-Ausschuss hat ein neues Ladungsverlangen gegen Schmid vorgelegt. Der Ex-Kurz-Vertraute soll am 3. November um Punkt 9 Uhr im Parlament erscheinen. Zwar ist der „Chat Man“ bereits für alle Ausschusssitzungen geladen, ja sogar Vorführbeschlüsse gibt es. Doch die Parlamentsdirektion versucht jetzt eine neue Zustellung via Schmids neuem Anwalt Roland Kier.

ÖVP will Schmid unter Wahrheitspflicht grillen

Die Absicht ist klar, Schmid soll im U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht „gegrillt“ werden, um seine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Vor der WKStA gilt für den Beschuldigten Schmid ja keine Wahrheitspflicht – worauf auch Kurz mehrfach hingewiesen hat. Der Ex-Kanzler plant seinerseits Klagen und Rechtsmittel gegen seinen Ex-Vertrauten. Kurz hat zudem ein Telefonat im Oktober 2021 aufgezeichnet, das er nach Schmids Beichte hervorzog, um mit dieser „Bombe“ Schmid zu widerlegen.

Wackelt Kronzeuge? Am Ende soll Schmids Glaubwürdigkeit so untergraben werden, dass dieser für die WKStA nicht mehr als Kronzeuge nützlich ist, so das Kurz-Kalkül.

Ob das gelingt, ist offen. Wie die WKStA mitteilte, hat Schmid noch gar keinen Antrag auf Kronzeugenstatus (mit dem ja sogar Straffreiheit verbunden wäre) gestellt. Entscheiden würde nicht die WKStA alleine sondern auch der Weisungsrat im Justizministerium. Natürlich muss die WKStA jetzt die Angaben Kurz‘ und Schmids überprüfen. Wer von den beiden glaubwürdiger ist? Strafrechtsexperte Robert Kert hält es durchaus für möglich, das das erst in einem Prozess geklärt werden kann. Nach einer Anklage von Schmid und Kurz. 

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