Wegen Indexierung

Diese EU-Staaten protestieren gegen Österreichs Familienbeihilfe

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Visegrad-Gruppe wird von Bulgarien, Litauen und Slowenien unterstützt - EU-Kommissarin Thyssen zu Prüfung aufgerufen.

Sieben EU-Staaten haben sich bei der EU-Kommission gegen die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe beschwert. In einem gemeinsamen Brief riefen die Staaten der Visegrad-Gruppe (V4), Tschechien, Slowakei, Polen und Ungarn, sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien EU-Arbeitskommissarin Marianne Thyssen auf, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme im Einklang mit EU-Recht stehe.

"Diese Maßnahme wird Familien aus den Ländern der V4 extrem treffen", sagte der slowakische Sozialminister Jan Richter, dessen Land derzeit den Vorsitz in der Visegrad-Gruppe innehat. Richter sprach von 87.500 Kindern, die negativ betroffen seien. Der tschechische Vize-Arbeitsminister Petr Hurka wies darauf hin, dass die in Österreich arbeitenden Tschechen "zurecht die gleichen Leistungen wie österreichische Bürger erwarten", weil sie ja auch die gleichen Beiträge wie Österreicher leisten würden.

Brief an Thyssen

Bereits Ende Oktober hatte die rumänische Sozialministerin Lio Olguta Vasilescu in einem Brief an Thyssen gegen den Beschluss der türkis-blauen Koalition im Nationalrat protestiert. Für gleiche Beiträge müsse es auch gleiche Leistungen geben, argumentierte sie.

Die EU-Kommission hatte unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes am 24. Oktober angekündigt, dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen zu wollen. In einer ersten Stellungnahme unterstrich die Brüsseler Behörde, dass eine Indexierung nach europäischem Recht nicht erlaubt sei. Sie drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Österreich hat derzeit den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Die Indexierung soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, am Tag nach dem Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft.

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