Gewehr beschlagnahmt

Dornauer war mit geladener Waffe beim Flughafen

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Jagd-Gewehr wurde von der Polizei bei geöffnetem Fenster in Dornauers Porsche entdeckt - Derartige Verwahrung laut Dornauer 'nicht vorsätzlich'.

Innsbruck. Das Jagdgewehr von Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer soll am Sonntag am Innsbrucker Flughafen in seinem Porsche von der Polizei sichergestellt worden sein. Laut Medienberichten fanden Beamte die Waffe in einer Tasche auf der Rückbank, wobei die hintere Scheibe geöffnet war. Dornauer verteidigte sich sogleich in sozialen Netzwerken, dass eine solche Verwahrung nicht "vorsätzlich" gewesen sei.

Waffe war geladen

Das Jagdgewehr von Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer, das von der Polizei in seinem Porsche sichergestellt worden war, war laut Akt geladen. "Das steht in der Anzeige so drinnen, das ist richtig", bestätigte Dornauers Anwalt Mathias Kapferer einen Bericht des ORF Tirol am Mittwoch auf APA-Anfrage.
 
"Das heißt ein Polizist hat vor Ort festgestellt, dass eine Patrone in der Waffe war. Ob das tatsächlich so war, wird man nun im Ermittlungsverfahren feststellen müssen", fügte Kapferer hinzu. Nun gelte es das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten. Diese könne man dann aber noch beim Landesverwaltungsgericht bekämpfen. "Und zwar bei einem kontradiktorischen Verfahren, bei dem man auch Zeugen laden kann", erklärte der Rechtsanwalt.

Dornauer: "Kein Vorsatz"

"Ich kann euch versichern, dass eine derartige Verwahrung der Waffe meinerseits weder vorsätzlich war, noch meiner langjährigen jagdlichen Praxis entspricht", reagierte der Sellrainer Bürgermeister und Jagdleiter. Im gleichen Zug entschuldigte er sich für den Fehler "aufrichtig" und bedankte sich bei der Polizei. Er habe das Auto versperrt, warum jedoch die Scheibe geöffnet war, könne sich Dornauer nicht erklären.

 

 

Dornauer wolle am Mittwoch bei der Innsbrucker Bezirkshauptmannschaft Akteneinsicht nehmen. Inzwischen wurde er mit einem vorübergehenden Waffenverbot belegt. Die Bezirkshauptmannschaft wird über die Dauer der Maßnahme entscheiden. Für das Vergehen könnte eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro fällig werden sowie der Einzug des Waffenscheins.

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