Nach dem Mord eines Asylwerbers an den Chef des Sozialamtes in Dornbirn, ist eine Polit-Debatte um ein schärferes Asylrecht gestartet.
ÖSTERREICH: Welche Konsequenzen werden Sie aus dem schrecklichen Verbrechen von Dornbirn ziehen?
Karoline Edtstadler: Eines scheint klar zu sein: Die Beamtinnen und Beamten konnten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht anders handeln. Der Mann ist trotz des Einreiseverbotes über die EU-Außengrenze eingereist und hat es irgendwie nach Österreich geschafft. Da fängt das Problem ja schon an: Die EU-Außengrenze muss einfach besser gesichert werden.
ÖSTERREICH: Der Mann hat aber auch ganz offensichtlich das Asylrecht ausgenutzt – er hatte ja Aufenthaltsverbot.
Edtstadler: Das ist richtig. Gegen ihn ist ein Aufenthaltsverbot erlassen worden, und er konnten trotzdem einen Asylantrag stellen. Wir müssen so weit kommen, dass wir jene, die in ihren Heimatländern verfolgt werden und deshalb ein Anrecht auf Schutz haben, von denjenigen trennen, die das Asylrecht ausnutzen und dann so schreckliche Straftaten verüben. Wir müssen da jeden rechtlichen Spielraum ausnutzen, damit das gelingt. Für mich gilt jedenfalls: null Toleranz gegenüber solchen Straftätern.
ÖSTERREICH: Jetzt sagt der Innenminister, das geht nicht, und zwar wegen des EU-Rechts und wegen der Flüchtlingskonvention.
Edtstadler: Österreich hat schon während seiner EU-Präsidentschaft sieben Rechtsakte verhandelt. Dabei ging es einerseits um die leichtere Aberkennung des Asylstatus, aber auch darum, diesen Missbrauch abzustellen. Ich sehe auch die Bemühungen des Innenministers – und er hat da die volle Unterstützung der gesamten Regierung. Eine solche Straftat muss Brüssel aufrütteln, damit sich etwas ändern. Und ja, hier ist auch die Flüchtlingskonvention zu beachten – wir sollten jede rechtliche Möglichkeit und jeden Spielraum ausnutzen, damit sich so etwas nicht wiederholt.
G. Schröder