Minus 30 Prozent

Einbürgerungen weiter stark rückläufig

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Die Zahl der Einbürgerungen ist stark rückläufig. Insgesamt sind heuer 22.000 "neue" Österreicher dazu gekommen.

Im dritten Quartal dieses Jahres wurden gut 30 Prozent weniger Ausländer eingebürgert als im gleichen Quartal des Vorjahres. Von Jänner bis September 2006 wurden laut Statistik Austria um 17 Prozent weniger Staatsbürgerschaften verliehen als im Vorjahr.

Rückgänge und Zuwächse
Im dritten Quartal war der Rückgang besonders stark in der Steiermark (65 Prozent), in Wien (49), in Oberösterreich (40) und in Salzburg (33). Deutlich steigende Einbürgerungszahlen verzeichneten hingegen das Burgenland (plus 221 Prozent), Vorarlberg (plus 70) sowie Tirol (plus 68).

Weniger Bescheide 2006
In den ersten neun Monaten 2006 wurden in allen Bundesländern weniger Einbürgerungsbescheide als im Vergleichszeitraum des Vorjahres ausgestellt. Der stärkste Rückgang wurde mit minus 35 Prozent in der Steiermark registriert, gefolgt von Wien (23 Prozent) sowie Salzburg (22 Prozent) und Vorarlberg (17 Prozent). In Oberösterreich (9 Prozent), im Burgenland (8 Prozent), in Tirol (7 Prozent), in Niederösterreich (4 Prozent) und in Kärnten (3 Prozent) waren die Rückgänge der Einbürgerungen unterdurchschnittlich.

22.000 neue Österreicher
Insgesamt bekamen damit von Jänner bis September 22.047 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft. Der häufigste Grund dafür war ein mindestens zehnjähriger Wohnsitz in Österreich. Aus diesem Anlass bekamen 6.327 Personen die Staatsbürgerschaft verliehen, das entspricht einem deutlichen Rückgang um 22,1 Prozent.

Türkei ist Spitzenreiter
Unter den insgesamt 120 Herkunftsländern war laut Statistik Austria in den ersten drei Quartalen des Jahres 2006 die Türkei mit 6.317 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Aus Serbien und Montenegro kamen 3.992, aus Bosnien und Herzegowina 3.929 und aus Kroatien 2.018 Neo-Österreicher.

Fristen vereinheitlicht
Wesentlichster Punkt des mit 23. März 2005 in Kraft getretenen neuen Staatsbürgerschaftsrechts ist die Vereinheitlichung der Ausnahmen für eine vorzeitige Einbürgerung. Frühestens kann der Pass nun nach sechs Jahren ausgestellt werden. Davor betrug die Frist je nach Personengruppe zwischen null und fünf Jahren.

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