Richtspruch

Elsner: Frei zu Weihnachten?

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Gericht entscheidet am 23. 12. Bawag-Urteil kurz vor Aufhebung.

2 Tage vor Weihnachten entscheidet das Höchstgericht über Elsners Zukunft.

Den 22. und 23. Dezember hat sich Österreichs prominentester U-Häftling im Kalender rot angestrichen. An diesen Tagen wird vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) über die Berufung von Helmut Elsner gegen das Bawag-Urteil entschieden. Folgt der OGH den Kritikpunkten der Generalprokuratur, die im Oktober das von der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verfasste Urteil buchstäblich vernichtet hat, dann kann sich Elsner gute Chancen auf Weihnachten in Freiheit ausrechnen.

Konkret steht das Urteil wegen Betrug – Elsner soll sich eine Pensionsabfindung in der Höhe von 6,8 Millionen Euro erschlichen haben – kurz vor der Aufhebung. Dasselbe gilt für die ihm vorgeworfene Bilanzfälschung.

Bandion-Ortners Bawag-Urteil wackelt kräftig
Der Sprecher der Generalprokuratur Wilfried Seidl: „Wir sind der Meinung, dass bei Elsner das Urteil jedenfalls in diesen beiden Punkten aufzuheben wäre.“ Gleichzeitig werden vor dem OGH auch die Einsprüche der übrigen Bawag-Angeklagten Wolfgang Flöttl, Josef Zwettler & Co. behandelt.

Der frühere Bawag-Generaldirektor sitzt seit rund 4 Jahren in Untersuchungshaft. Der 75-jährige Banker ist schwer herzkrank – mehr als ein Dutzend Enthaftungsanträge wurden dennoch abgelehnt. Auch eine Fußfessel wurde trotz der harten Kritik am Urteil nicht bewilligt.

Elsners Weihnachtswunsch: Feiern mit der Familie
Hebt der OGH das Urteil auf und ordnet eine etwaige neue Hauptverhandlung an, kann Elsner mit der Erfüllung seines größten Wunsches rechnen: Weihnachten mit seiner Familie daheim. Bescheiden sein Wunsch für den Festtagstisch: Ein einfacher Karpfen soll es sein.

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