OGH-Richter abgelöst

Fall Elsner bringt Justiz erneut unter Druck

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Der Oberste Gerichtshof sieht "missliche Optik".

Im Berufungsverfahren gegen Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner beim Obersten Gerichtshof (OGH) ist vergangene Woche der Höchstrichter ausgetauscht worden. Senatspräsident Thomas Philipp wurde wegen Zweifels an seiner Unabhängigkeit vom Verfahren ausgeschlossen - er hat sich nämlich als OGH-Vizepräsident beworben, wie der OGH mitgeteilt hatte.

Kritik am Justizministerium

Der entsprechende Beschluss enthält Kritik am Justizministerium, es ist von "misslicher Optik" die Rede. Die damalige BAWAG-Richterin und nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner könnte dadurch jedenfalls noch mehr unter Druck geraten: Es ist fraglich, warum sie sich für die Ernennung des OGH-Vizes so lange Zeit lässt.

Eindruck möglicher Abhängigkeit
Der für das Elsner-Verfahren zuständige Senatspräsident Philipp hat sich bei Bandion-Ortner um die Stelle des OGH-Vizepräsidenten beworben. Dadurch entstand der Eindruck einer möglichen Abhängigkeit des Richters von der Ministerin. Seit die Generalprokuratur in einem Rechtsgutachten Bandion-Ortners Ersturteile im Fall BAWAG zerpflückte, wird der zuständige Senat beim OGH besonders genau unter die Lupe genommen.

Dieser hat nun offenbar die Notbremse gezogen und ein anderes Mitglied des für den BAWAG-Prozess zuständigen fünfköpfigen Senats, nämlich Rudolf Lässig, zum Vorsitzenden gemacht.

"Missliche Optik"
Im entsprechenden Beschluss wird die zuvor bestehende "missliche Optik" zugestanden, jedoch "ohne irgendein Verschulden des involvierten richterlichen Organs". Philipp sehe sich zwar selbst "in keiner Weise voreingenommen", daneben sei aber auch "die objektive Unparteilichkeit des Gerichts zu prüfen".

Dabei könnte "mit fortschreitender Zeit selbst für einen streng objektiven Beobachter ein Konnex zwischen der von diesem Richter angestrebten, allerdings (immer noch) ausstehenden Ernennung und der anstehenden richterlichen Entscheidung im anhängigen Rechtsmittelverfahren zumindest nicht ausgeschlossen werden".

Verzögerung bei Ernennung des OGH-Vizes

Der OGH macht also auf das zeitliche Moment aufmerksam. Es falle "besonders ins Gewicht, dass nach außen hin kein Grund für eine mehrmonatige Verzögerung der Ernennung eines Vizepräsidenten" des OGH "erkennbar" sei.

Bewerbungen längst übermittelt
Schon am 25. August wurden nämlich sämtliche Bewerbungen dem Ministerium übermittelt. Warum Bandion-Ortner so lange braucht, um dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, wer neuer OGH-Vize werden soll, und ob sie möglicherweise die BAWAG-Gerichtstage am 22. und 23. Dezember abwarten will, ist unklar.

Die Verteidiger Elsners sehen sich jedenfalls "in ihrer Vermutung bestärkt, dass auf das Verfahren politisch Einfluss genommen werden soll".

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