Bei der Elternkarenz wird auch ein wenig mehr Flexibilität gewährt
Die Elternteilzeit bekommt neue Regeln. Künftig wird man die Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduzieren und wenigstens zwölf Stunden pro Woche arbeiten müssen. Das hat der Nationalrat Donnerstagmittag beschlossen. Ferner wird es Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, ermöglicht Elternkarenz in Anspruch nehmen.
Nur FPÖ dagegen
Letzterer Punkt war auch der Anlass für die FPÖ, als einzige Fraktion nicht zuzustimmen, auch wenn man den größten Teil der Novelle durchaus begrüßt, wie die Abgeordnete Carmen Schimanek kundtat.
Allgemein gut geheißen wurde etwa jener Passus, wonach eine vierwöchige Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen bei einer Fehlgeburt etabliert wird. Außerdem erhalten auch freie Dienstnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes einen Freistellungsanspruch sowie einen viermonatigen Motivkündigungsschutz.
Mehr Flexibilität
Bei der Elternkarenz wird neben der Öffnung für lesbische Mütter auch ein wenig mehr Flexibilität gewährt. Wenn der Elternteil, der das Kind in den ersten Monaten nach Ende des Mutterschutzes betreut, (als Selbstständiger) keinen Karenzanspruch hat, kann künftig der Partner die Karenz flexibel bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes antreten, muss das aber spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt bekannt geben.