Einigung erzielt

Enttäuschung über neues Postmarktgesetz

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Anzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen festgeschrieben.

Die Regierung wird am Dienstag im Sommer-Ministerrat das lange umstrittene Postmarktgesetz durchwinken. Es stellt sicher, dass auch nach einer kompletten Marktöffnung zu Jahresbeginn 2011 die Postversorgung so flächendeckend bleibt wie bisher und soll Lohndumping bei Postzustellern verhindern. Außerdem stellt es klar, dass die neuen Hausbrieffachanlagen von den Marktteilnehmern und nicht den Hauseigentümern bezahlt werden müssen.

1.650 Geschäftsstellen
Laut Gesetz wird es künftig in Österreich mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen geben. Das entspricht exakt jener Menge, die die teilstaatliche Post AG anstrebt. Allerdings müssen diese Geschäftsstellen keine klassischen Postämter sein, sondern es gelten auch von Nahversorgern betriebene Post-Partner. "Wenn die Post ein Postamt schließt oder wenn ein Postpartner zusperrt, muss die Post einen neuen Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Der Ersatz muss qualitativ gleichwertig sein", hieß es in einer gemeinsamen Aussendung von Verkehrsministerin Doris Bures (S) und Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V).

Universaldienstfonds
Universaldienstanbieter - also Zusteller bis ins entlegene Bergtal - bleibt erwartungsgemäß die Post AG. Bezahlt werden die Mehrkosten aus einem Universaldienstfonds. "Beitragspflichtig sind alle konzessionierten Postdienstleister, um das 'Rosinen-Picken' zu verhindern. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung des Ausgleichsfonds beizutragen", heißt es in der Aussendung.

Entlohnung
Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die Regulierungsbehörde RTR, die auch den Telekommarkt regelt. Sie muss dabei auch die Arbeitsbedingungen bei dem Konzessionswerber berücksichtigen. "Als angemessen gelten solche Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung, die im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt sind", heißt es dazu von Seiten der Regierung. Dies müssten sich noch die Sozialpartner ausmachen. Bei der Regulierungsbehörde wird überdies eine Beschwerde- und Antragsstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen Interessenvertretungen eingerichtet.

Enttäuschung
Die Mitbewerber der teilstaatlichen Post AG zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht über das geplante Postmarktgesetz. Man habe die Chance für eine echte Liberalisierung des Marktes, so wie es auch im Sinne der EU-Richtlinien gewesen sei, versäumt. So habe sich der Gesetzgeber auf Themen verlegt, die nichts mit der Liberalisierung zu tun hätten, hieß es von der Interessenvereinigung "Initiative Zukunft Postmarkt". Als Beispiel wurde der Passus zu den Kollektivverträgen genannt. Laut Gesetz müssen konzessionierte Mitbewerber den in der Branche üblichen Kollektivlohn zahlen.

Brieffachanlagen
Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach dem VfGH-Urteil von 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für die für alle Marktteilnehmer zugänglichen Hausbrieffachanlagen tragen die Post AG und die Mitbewerber. Hauseigentümer und Mieter werden nicht zur Kasse gebeten. Die Umrüstung wird von der Post AG vorfinanziert und muss bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils und nach Köpfen (Gewichtung 90:10) zur Finanzierung beizutragen. Das gilt auch für die Post AG.

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