Anzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen festgeschrieben.
Die Regierung wird am Dienstag im Sommer-Ministerrat das lange umstrittene Postmarktgesetz durchwinken. Es stellt sicher, dass auch nach einer kompletten Marktöffnung zu Jahresbeginn 2011 die Postversorgung so flächendeckend bleibt wie bisher und soll Lohndumping bei Postzustellern verhindern. Außerdem stellt es klar, dass die neuen Hausbrieffachanlagen von den Marktteilnehmern und nicht den Hauseigentümern bezahlt werden müssen.
1.650 Geschäftsstellen
Laut Gesetz wird es künftig in
Österreich mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen geben. Das entspricht exakt
jener Menge, die die teilstaatliche Post AG anstrebt. Allerdings müssen
diese Geschäftsstellen keine klassischen Postämter sein, sondern es gelten
auch von Nahversorgern betriebene Post-Partner. "Wenn die Post ein
Postamt schließt oder wenn ein Postpartner zusperrt, muss die Post einen
neuen Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Der Ersatz muss
qualitativ gleichwertig sein", hieß es in einer gemeinsamen Aussendung
von Verkehrsministerin Doris Bures (S) und Finanzstaatssekretär Reinhold
Lopatka (V).
Universaldienstfonds
Universaldienstanbieter - also Zusteller
bis ins entlegene Bergtal - bleibt erwartungsgemäß die Post AG. Bezahlt
werden die Mehrkosten aus einem Universaldienstfonds. "Beitragspflichtig
sind alle konzessionierten Postdienstleister, um das 'Rosinen-Picken' zu
verhindern. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem
Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach
dem Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung des Ausgleichsfonds
beizutragen", heißt es in der Aussendung.
Entlohnung
Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die
Regulierungsbehörde RTR, die auch den Telekommarkt regelt. Sie muss dabei
auch die Arbeitsbedingungen bei dem Konzessionswerber berücksichtigen. "Als
angemessen gelten solche Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung,
die im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt sind", heißt
es dazu von Seiten der Regierung. Dies müssten sich noch die Sozialpartner
ausmachen. Bei der Regulierungsbehörde wird überdies eine Beschwerde- und
Antragsstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen
Interessenvertretungen eingerichtet.
Enttäuschung
Die Mitbewerber der teilstaatlichen Post AG
zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht über das geplante
Postmarktgesetz. Man habe die Chance für eine echte Liberalisierung des
Marktes, so wie es auch im Sinne der EU-Richtlinien gewesen sei, versäumt.
So habe sich der Gesetzgeber auf Themen verlegt, die nichts mit der
Liberalisierung zu tun hätten, hieß es von der Interessenvereinigung
"Initiative Zukunft Postmarkt". Als Beispiel wurde der Passus zu den
Kollektivverträgen genannt. Laut Gesetz müssen konzessionierte Mitbewerber
den in der Branche üblichen Kollektivlohn zahlen.
Brieffachanlagen
Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange
umstrittene und nach dem VfGH-Urteil von 2006 zum Erliegen gekommene
Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für
die für alle Marktteilnehmer zugänglichen Hausbrieffachanlagen tragen die
Post AG und die Mitbewerber. Hauseigentümer und Mieter werden nicht zur
Kasse gebeten. Die Umrüstung wird von der Post AG vorfinanziert und muss bis
Ende 2012 abgeschlossen sein. Betreiber von konzessionierten Postdiensten
mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit
haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils und nach Köpfen (Gewichtung
90:10) zur Finanzierung beizutragen. Das gilt auch für die Post AG.