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Erklärung anläßlich unserer Berichterstattung vom 3. und 4. 9. 2007:

In einer APA-OTS-Aussendung vom 03.09.2007, in der Druckausgabe vom 04.09.2007, sowie ab 03.09.2007 auf der Internet-Seite oe24.at, haben wir die Behauptung aufgestellt, dass (sinngemäß zusammengefasst) Frau Gudrun Burger – die Tochter von Herrn Dr. Norbert Burger – am 31.12.1989 (bei einer Kundgebung an der damaligen „innerdeutschen“ Grenze) festgenommen wurde. Diese Behauptung beruhte auf einem offenkundigen Informationsirrtum und ist unrichtig. Wir ziehen sie hiermit mit dem Ausdruck unseres Bedauerns zurück. Ein von Frau Gudrun Burger wegen der genannten Behauptungen eingeleitetes medienrechtliches Verfahren haben wir vergleichsweise bereinigt.

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