Als einzige Wahl winkt bei der EU-Wahl den Parteien ein Wahlkampfkostenersatz.
Der EU-Wahlkampf wird langsam heiß – am Wochenende gerieten erstmals SPÖ-Spitzenkandidat Eugen Freud und sein ÖVP-Gegenüber Othmar Karas aneinander.
Was viele nicht wissen: Im Gegensatz zu allen anderen Urnengängen gibt es für die Europawahl eine Wahlkampfkostenrückerstattung. Parteien-Experte Hubert Sickinger erklärt für ÖSTERREICH die wichtigsten Spielregeln:
■ 2 € pro Wahlberechtigtem. Am 25. Mai dürfen in Österreich 6,4 Millionen zur Wahl gehen. Für jeden Wahlberechtigten gibt es laut Parteienfinanzierungsgesetz zwei Euro – macht also in Summe 12,8 Millionen. Sickinger: „Die volle Summe gibt es aber auch, wenn weniger Leute zur Wahl gehen. Konkret: Liegt die Wahlbeteiligung nur bei 50 %, dann ist jede Stimme sogar 4 Euro Wert.“
SPÖ und ÖVP kämen auf mehr als drei Millionen
Laut aktueller ÖSTERREICH-Umfrage kämen derzeit SPÖ und ÖVP auf jeweils 24 % – das macht demnach 3,01 Millionen Euro. Die 19 % der FPÖ brächten der Strache-Partei immerhin noch 2,4 Millionen, mit jeweils 13 Prozent könnten Grüne und NEOS mit je 1,6 Millionen Euro rechnen.
■ Geld nur gegen Abrechnung. Erstmals gelte diesmal, so Sickinger, die sogenannte „Lex Martin“. Das heißt, die Parteien müssen ihre Wahlkampfkosten genau belegen. Die ist die Konsequenz aus dem Fall Hans-Peter Martin, gegen den ja die Staatsanwaltschaft ermittelt (es gilt die Unschuldsvermutung). Das bedeutet aber auch: Körberlgeld können sich die Parteien diesmal keines sichern.
■ Wer bekommt das Geld? Den warmen Geldregen können nur jene genießen, die auch wirklich ins Parlament kommen. Kleinparteien, die scheitern, haben Pech gehabt. Ein Mandat winkt ab rund 4,8 Prozent.