Einsparungspotenzial

Experte kritisiert "Luxuspensionen"

Teilen

Trotz Neuregelung bleiben "Parallelwelten" bestehen, so Bernd Marin.

Trotz Neuregelungen für die Sonderpensionen werden weiterhin "Parallelwelten" bestehen. Die Initiative sei gut, komme jedoch viel zu spät, urteilte Bernd Marin, Executive Director des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung Wien, das den Gesetzesentwurf (Begutachtung endet am 6. Mai 2014) unter die Lupe genommen hat. Länder sollten die Regelung ebenfalls umsetzen.

   Grundsätzlich begrüßt Marin die Initiative, auch dürfte es eine Einigung nahezu aller Parlamentsparteien geben. Er sprach bei einer Pressekonferenz am Freitag jedoch gleichfalls von "Durchbruch und Durchfaller, weil es eine verpasste Chance ist".

   Konkret kritisiert das Institut etwa, dass mit zu wenige Personen (9.600) von der Neuregelung betroffen sind und "sanfter hätte man die Betroffenen nicht in Watte packen können", so der Pensionsexperte. Der Entwurf bleibe hinter den aus seiner Sicht "sehr moderaten" Rechnungshofvorschlägen und sei "kaum budgetwirksam".

   Unter anderem stößt er sich an der Formulierung, dass bei der Berechnung der Obergrenze "Ansprüche auf eine Pensionsleistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht berücksichtigt werden" sollen. Die Obergrenzen gelten nicht für die Gesamtpension, sondern lediglich für die "Sonderpension(steile)" genannte Zusatzpension - etwa zusätzlich zu einer ASVG-Höchstpension.

   "Rätselhaft" bleibt für Marin auch, warum sich die Obergrenze am Aktivbezug eines Nationalratspräsidenten orientiert. Die geplante gestaffelte Kürzung der Pensionssicherungsbeiträge sollte bereits mit höheren Prozentsätzen beginnen, lautet eine der Forderungen.

   Kritik übt Marin auch daran, dass die 27 einfachgesetzlichen Regelungen nur rund 70 Institutionen auf Bundesebene von insgesamt geschätzten 5.000 bis 8.000 Organisationen inklusive Länder- und Gemeindeebene erfassen. Das Gesetz gilt für Funktionäre und Bedienstete von Rechtsträgern, die der RH-Kontrolle unterliegen, Pensionen von Altpolitikern, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen, weiters etwa OeNB, ÖBB, ORF und die Kammern. Nicht erfasst werden zum Beispiel die Landes-Hypos, EVN, Salzburg AG, Begas oder Wienstrom.

   "Parallelwelten" bestehen bei den Sozialversicherungen, den Kammern, den ÖBB und der OeNB noch bis über 2040 bzw. 2050, so Marin, der von "Pensionsmultimillionären" spricht. Der durchschnittliche neue Pensionssicherungsbeitrag bzw. Pensionsbeitrag für rund 9.600 Betroffene beträgt nur etwa 74 Euro monatlich.

   Marin schätzt das mögliche Einsparungspotenzial auf 75 bis 120 Mio. Euro jährlich und hofft daher auf Verbesserungen durch Abänderungsanträge sowie weitere Schritte vor allem auf Länder- und Gemeindeebene. Würden diesem "ersten, wichtigen Schritt" weitere folgen, "wäre das gut", so Marin: "Wenn das der Schlussstrich ist, wäre das eine mittlere bis größere Katastrophe."
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.