Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht in SP-Vorwürfen kein strafbares Verhalten
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat am Freitag bestätigt, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen den Sprecher von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) einleitet. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Vorwürfen der SPÖ gegen Gerald Fleischmann kein "von Amts wegen zu verfolgendes gerichtlich strafbares Verhalten". Ob nun eine Privatanklage wegen Betriebsspionage erfolgt, ließ die SPÖ vorerst offen.
Die SPÖ hatte Gerald Fleischmann vorgeworfen, einem Partner ihres ehemaligen Wahlkampf-Beraters Tal Silberstein 100.000 Euro für Informationen über den roten Wahlkampf geboten zu haben. Fleischmann weist das zurück und betont, mit dem PR-Berater Peter Puller nur allgemein über PR-Aufträge gesprochen zu haben.
"Die Vorwürfe in der Anzeige wurden umfassend rechtlich geprüft, ein von Amts wegen zu verfolgendes gerichtlich strafbares Verhalten war diesen jedoch nicht zu entnehmen", heißt es in einer Aussendung der WKStA vom Freitag. Da es sich um eine Angelegenheit von besonderem öffentlichen Interesse handle, habe man einen Vorhabensbericht über die beabsichtigte "Enderledigung" des Falles an das Justizministerium erstattet.
Über diesen Vorhabensbericht hatte zuerst der "Kurier" in seiner Freitag-Ausgabe berichtet. Die SPÖ vermutete daraufhin eine Behinderung der Arbeit der Staatsanwaltschaft durch das Ministerium und kritisierte, dass auch der "Weisungsrat" der Justiz eingeschaltet wurde. Dies geschah laut WKStA "auf Grund des im vorliegenden Fall zweifelsfrei anzunehmenden außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit". Der Weisungsrat habe keine Bedenken geäußert.