Der FPÖ-Klubobmann hatte einen Asylwerber, der eine Lehre absolviert, beschuldigt, Terrorsympathisant zu sein. Diese Behauptung war aber schlichtweg falsch.
Im Fall des von der FPÖ Wien angezeigten Asylwerbers, der in Oberösterreich eine Lehre absolviert, leitet Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) Rechtsschritte wegen "falscher Behauptungen" von FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus ein. Er werde den Freiheitlichen wegen des Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung gemäß Paragraf 6 Mediengesetz klagen, hieß es am Donnerstag aus Anschobers Büro.
"Ob der betroffene Lehrling dies ebenfalls verwirklicht, wird er in Kürze entscheiden", teilte Anschober weiters mit. Die Freiheitlichen hatten den Lehrling angezeigt, weil er laut seinem Facebook-Profil mit der angeblichen Terrororganisation "Liwa Fatemiyoun" sympathisiere. Wie sich herausstellte, gehörte das Profil aber jemand anderem und die Ermittlungen gegen den Lehrling wurden binnen weniger Tage eingestellt.
Erst nach sechs Tagen habe Gudenus eine Richtigstellung veröffentlicht, obwohl die Haltlosigkeit der Anschuldigung schon längst bekannt gewesen sei. Für den Landesrat sei mit den "falschen Vorwürfen eine Grenze überschritten", weshalb er die Anwältin Maria Windhager beauftragte, die Möglichkeit von Rechtsschritten zu prüfen. Jetzt kam sie zu dem Schluss: "Landesrat Anschober und der betroffene Lehrling könnten mit hohen Erfolgsaussichten zahlreiche Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen," zitiert die Presseaussendung aus dem Prüfergebnis.