Vier Punkte-Paket

Fix: Haft 
für alle Sex-Täter

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GPS-Fußfessel kommt - Opfer dürfen mitreden.

Nach dem Skandal-Fall des Salzburger Sex-Täters, der statt Gefängnis eine Fußfessel bekommen sollte, greift Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) jetzt durch. In Zukunft müssen alle Sexualstraftäter, die zu unbedingten Haftstrafen verurteilt werden, auch tatsächlich ins Gefängnis.

Frühestens nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe darf künftig eine Fußfessel gewährt werden, heißt es in der Gesetzesnovelle, die Karl dem Parlament vorlegen wird. Karl: „Am Ende der Haftstrafe macht eine Fußfessel Sinn, weil man den Täter durch Auflagen kontrollieren kann.“ Man könne etwa ein Alkoholverbot oder eine Therapie vorschreiben.

Eine weitere Neuerung ist die GPS-Fußfessel: Bestimmte Gebiete können für Täter gesperrt werden. Kommt der Täter etwa der Wohnung des Opfers zu nahe, geht der Alarm los.

Derzeit wird der Fußfessel-Träger nur zu Hause von einem Sender erfasst. Verlässt er das Haus, muss er das zwar melden, wo er sich aber tatsächlich aufhält, kann nicht überprüft werden.

Opfer werden in Fußfessel-Entscheidung einbezogen
Die Novelle, die im November im Justizausschuss behandelt wird, bringt auch gute Nachrichten für die Opfer: Laut Karls Entwurf bekommt das Opfer ein Mitspracherecht.

Bevor ein Sexualstraftäter mit Fußfessel entlassen wird, muss das Opfer im Voraus darüber informiert werden.

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