Verfassungswidrig

Formalfehler: Fremdenrechtspaket muss neu beschlossen werden

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Formalfehler hat Verfassungswidrigkeit zur Folge.

Das Fremdenrechtspaket muss noch einmal beschlossen werden. Grund ist ein Formalfehler. Denn die Beschlussausfertigung des Nationalrats weicht in drei Punkten vom Gesetzesbeschluss des Nationalrats ab. Es wurde dadurch ein Gesetzestext kundgemacht, der nicht vollinhaltlich dem Beschluss des Nationalrats entspricht.

Dies hat zur Folge, dass das gesamte Gesetz verfassungswidrig ist, teilte das Parlament mit. Um den formalen Fehler zu beseitigen, braucht es eine neuerliche Gesetzesinitiative mit anschließender Beschlussfassung in Nationalrat und Bundesrat. Die weitere Vorgehensweise soll von der Parlamentsdirektion mit den parlamentarischen Klubs so rasch wie möglich geklärt werden.

Das Fremdenrechtspaket enthält zahlreiche Bestimmungen, darunter eine längere Schubhaft am Stück, eine Residenzpflicht für Flüchtlinge sowie höhere Strafen bei Nichtausreise trotz aufrechten Bescheids. Änderungen sollte es auch bei der Rot-Weiß-Rot-Karte geben, etwa dass ausländische Uni-Absolventen länger Zeit bekommen, einen Job zu finden.
 

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