Partei von FPÖ-Wahlverlierer Norbert Hofer fordert Hofburg-Wahlkampfkosten zurück.
Das Einzige, was wohl noch länger dauern könnte, als der fast einjährige Präsidentschaftswahlkampf 2016, ist der Rechtsstreit, den die Pannen des Innenministeriums nach sich ziehen. Am heutigen Freitag startet der von der FPÖ angestrengte Prozess gegen die Republik: Die Partei von Wahlverlierer Norbert Hofer fordert 3,4 Millionen Euro Schadenersatz für die aufgehobene Stichwahl – angefochten hatte diese damals die FPÖ selbst – und die dann wegen fehlerhafter Kuverts verschobene Wahlwiederholung. Die Blauen fordern nun ihre Wahlkampfkosten zurück.
Zwei Schritte
Dem Vernehmen nach will die Richterin in einem ersten Schritt die Grundsatzfrage klären, ob in einem solchen Fall überhaupt Schadenersatz möglich ist. Wie auch immer das Urteil ausfällt, könnte der Fall freilich noch zum Obersten Gerichtshof wandern. Erst dann würde eventuell in einem zweiten Schritt darüber entschieden, ob und in welcher Höhe die FPÖ Anspruch auf Schadenersatz hat. Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.