OLG-Entscheidung

Freispruch für Kurz, Bonellis Urteil bestätigt

Das Oberlandesgericht Wien hat Ex-Kanzler Sebastian Kurz im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss freigesprochen. Das Urteil gegen Bonelli wurde aber bestätigt.

Das ursprüngliche Urteil gegen Sebastian Kurz, das acht Monate bedingte Haft vorgesehen hatte, wurde aufgehoben. Hingegen wurde das Urteil gegen seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli bestätigt: Er bleibt wegen Falschaussage zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

Bei dem Verfahren ging es darum, dass Kurz die Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt haben soll. Die Unwahrheit hat er demnach gesagt, indem er den Eindruck erweckte, er hätte mit dem Vorgang im Wesentlichen nichts zu tun gehabt.

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