Ein Tonbandmitschnitt soll den beleidigenden Spruch Van Staas beweisen.
Der seit beinahe zweieinhalb Jahren schwelende Rechtsstreit rund um den angeblichen "Schwein-Sager" des Tiroler Alt-Landeshauptmannes Herwig van Staa (V) ist seit Freitag um eine Episode reicher: Der Prozess wegen übler Nachrede vonseiten des Ötztaler Kraftwerksgegner Markus Wilhelm zum Nachteil Van Staas endete in Innsbruck mit einem - nicht rechtskräftigen - Freispruch. Wilhelm war erstinstanzlich schuldig gesprochen worden, berief aber erfolgreich. Das als Beweismittel dienende Tonband sei bei seiner Verhandlung im Oktober 2008 manipuliert gewesen.
Begründung
"Sie haben Van Staa auf ihrer Homepage nicht
direkt bezichtigt, 'Schwein' gesagt zu haben", begründete Richter Norbert
Hofer in einem bis zum letzten Platz gefüllten Verhandlungssaal das Urteil.
Er habe dem Leser und Besucher der Homepage "www.dietiwag.org" mit der dort
veröffentlichten Audiodatei und einer Fragestellung die Möglichkeit gegeben,
sich selbst ein Bild zu machen und eine Meinung zu bilden. Die Publikation
habe zudem nicht den "persönlichen Lebensbereich" des ehemaligen
Landeshauptmanns betroffen. Letzten Endes könne das Gericht Wilhelm
"straffrei gehen lassen", beendete Hofer die von zahlreichen Medien
verfolgte Verhandlung.
"Journalistische Sorgfalt"
Dennoch belehrte der
Vorsitzende Wilhelm, bei der "journalistischen Sorgfalt" einiges außer Acht
gelassen zu haben. Beispielsweise sei er bei der Rede Van Staas vor
Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins nicht persönlich anwesend gewesen,
womit der Ötztaler keine "direkte Wahrnehmung" gehabt habe. Weiters habe
Wilhelm Van Staa nicht aufgefordert, zum angeblichen "Schwein-Sager"
Stellung zu nehmen. Und schließlich habe er die Audiodatei Medien
vorgespielt, welche in weiterer Folge "ohne Fragezeichen" publiziert hätten.
Schwein vs. Schweign
Das "g" im Wort "Schweign" (Schweigen, Anm.)
stellte Verteidiger Thaddäus Schäfer am Freitag erneut infrage und hatte
dafür eine Expertise vonseiten eines Tontechnikers sowie ein Phonetisches
Gutachten vorgelegt. "Es besteht kein Zweifel, dass das Wort 'Schwein'
heißt", meinte er im Schlussplädoyer. Staatsanwalt Wolfgang Pilz sah dies
anders: Der Angeklagte sei der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und
schieße mit seiner Polemik über das Ziel hinaus.
Stein des Anstoßes war und ist eine Rede Van Staas vor Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins im September 2007. Darin soll dieser den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer als Schwein bezeichnet haben. Van Staa bestritt dies stets und erklärte, er habe lediglich "Schweigen" gesagt. Markus Wilhelm, vehementer Kritiker der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag), veröffentlichte einen MP3-Mitschnitt dieser Ansprache im Internet, was ihm einen Prozess wegen übler Nachrede einbrachte.