Verfassungsgerichtshof prüft

Fußfessel-Gesetz für Sex-Täter vor Aus

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Möglich, dass die erst seit 2013 geltende Regelung für Sex-Täter nun fällt.

Der Fall schockierte ganz Österreich. Ein rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger musste keinen Tag in Haft. Der Grund: Er bekam die Fußfessel. Das Opfer (siehe Interview) schlug Alarm, die damalige Justizministerin Beatrix Karl erließ eine „Lex Fußfessel“ und seit 1. Jänner 2013 gilt, dass Sexualstraftäter nur dann eine Fußfessel bekommen, wenn sie die Hälfte ihrer Strafe im Gefängnis sitzen, mindestens aber drei Monate. Eine Beschwerde beim VfGH könnte diese Regelung nun kippen. Heute, um 10.30 Uhr, prüft der VfGH. Eine Entscheidung wird aber noch nicht erwartet.

Sex-Opfer im Interview: "Fällt Gesetz, wäre es schrecklich"

ÖSTERREICH: Ihre Leidensgeschichte hat das Fußfesselgesetz 2013 ermöglicht. Nun könnte es fallen …
Sabine K.: Wenn es fällt, wäre es für mich schrecklich, dann hätte meine Geschichte gar keinen Sinn.

ÖSTERREICH: Was würden Sie sich wünschen?
Sabine K.: Dass Sexualstraftäter gänzlich von der Fußfesselmöglichkeit ausgeschlossen werden.

(hab)

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