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Geldwäsche: Ex-BZÖ- Eccher freigesprochen

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Allerdings fünf Monate bedingt für Falschaussage. Urteil nicht rechtskräftig.

Der ehemalige BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht im Zusammenhang mit den Schmiergeldzahlungen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Für das Gericht war "nicht nachweisbar", dass Eccher von der verbrecherischen Herkunft der Gelder wusste, mit denen er offene Rechnungen aus dem BZÖ-Wahlkampf 2006 bezahlen ließ.

Demgegenüber wurde Eccher wegen seines Auftritts vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss am 14. Februar 2012 schuldig erkannt, wo er die Frage verneint hatte, ob er seinerzeit Wahrnehmungen gemacht hätte, dass der damalige BZÖ-Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer von der Telekom Geld für den Wahlkampf der Orangen organisierte. Der Schöffensenat (Michael Tolstiuk) wertete das als falsche Zeugenaussage und verhängte dafür fünf Monate Haft, die Eccher bedingt nachgesehen wurden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter: "Wissentlichkeit" nicht nachzuweisen
Wie der vorsitzende Richter Michael Tolstiuk in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, ging der Schöffensenat zwar davon aus, dass Arno Eccher wusste bzw. wissen musste, dass über den Tiroler BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer Telekom-Gelder dem BZÖ zufließen sollten. Der Staatsanwaltschaft sei es jedoch nicht gelungen, dem ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer die für die Verwirklichung der inkriminierten Geldwäsche erforderliche "Wissentlichkeit" um die verbrecherische Herkunft der Gelder nachzuweisen, erläuterte Tolstiuk.

Über Anweisung Ecchers waren drei offene Rechnungen der BZÖ-Agentur "Orange" aus dem Nationalratswahlkampf 2006 mit Geld bezahlt worden, dass die Telekom Austria (TA) auf Basis von Scheinrechnungen dem BZÖ-nahen Werber Kurt S. zukommen hatte lassen. Eccher hatte stets versichert, er habe im Zusammenhang damit von einem Deal mit der TA und möglichen Gesetzwidrigkeiten keine Ahnung gehabt. "Vielleicht wollte man auch nicht unbedingt, dass ich was weiß", merkte er dazu am Dienstag im Saal 211 des Straflandesgerichts an.

Ex-BZÖ-Berater Lukasek einziger Belastungszeuge
Eccher war in Richtung Geldwäsche ausschließlich vom ehemaligen BZÖ-Berater Kurt Lukasek belastet worden, der im Ermittlungsverfahren angegeben hatte, es sei "mit Sicherheit davon auszugehen", dass Eccher "Bescheid wusste". Lukasek, der sich derzeit beruflich in Abu Dhabi aufhält, wurde am heutigen Verhandlungstag über eine Video-Konferenz mit der österreichischen Botschaft in Abu Dhabi als Zeuge vernommen. Er bezeichnete nun seine ursprünglichen Angaben als "strukturellen Rückschluss" - Eccher habe im fraglichen Zeitraum dem überschaubaren Führungsgremium des BZÖ angehört, weshalb er davon ausgegangen sei, dass dieser wusste, woher Gelder kommen und wofür diese verwendet wurden.

Eccher war ursprünglich einer von insgesamt sieben Angeklagten im sogenannten "Telekom IV"-Prozess um dem BZÖ zugeflossene Parteispenden der TA in Höhe von insgesamt 960.000 Euro. In Sachen "Telekom IV" wurde vor knapp zwei Monaten der Lobbyist Peter Hochegger erstinstanzlich als Beitragstäter zur Untreue und wegen falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ebenfalls nicht rechtskräftige Schuldsprüche setzte es für den Ex-BZÖ-Abgeordneten Wittauer, die Werber Kurt S. und Tina H. und den früheren Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger. Tina H. erhielt 20 Monate bedingt, die übrigen teilbedingte Haftstrafen zwischen zwei und zweieinhalb Jahren. Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer wurde demgegenüber im "Telekom IV"-Verfahren freigesprochen.

Wie Fischer war Arno Eccher bereits im "Telekom II"-Prozess rund um eine 600.000 Euro-Spende der TA an die FPÖ mit auf der Anklagebank gesessen und - im Unterschied zu Fischer und vor allem dem früheren FPÖ-Politiker und -Werber Gernot Rumpold - mit einem blauen Auge davongekommen. Während Rumpold und Fischer - nicht rechtskräftig - drei Jahre unbedingt bzw. drei Jahre teilbedingt kassierten, war Eccher auch in diesem Verfahren nicht mehr als eine Falschaussage vor dem U-Ausschuss nachzuweisen, die mit fünf Monaten bedingt geahndet wurde.

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