Ankläger im Visier

Grasser: Attacke auf Justiz

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Grassers Anwälte sehen rechtswidriges Verhalten der Buwog-Ankläger und wollen Anzeige.

Nach der langen Weihnachtspause war der 72. Verhandlungstag im Buwog-Korruptionsprozess gegen Karl-Heinz Grasser gestern eigentlich „langweiligen“ Protokollberichtigungen gewidmet, aber die KHG-Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter gingen gleich mit einer kleinen „Bombe“ an den Start. Konkret haben sie die Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk im Visier.

KHG-Anwälte: massive Vorwürfe gegen Ankläger

„Rechtswidrig.“ Es bestehe der Verdacht des wiederholten Amtsmissbrauchs gegen die Staatsanwälte, führt Verteidiger Wess aus. Sie hätten „unter dem Deckmantel eines anderen Ermittlungsverfahrens“ weitere Einvernahmen mit Zeugen des Buwog-Verfahrens geführt. Das sei aber nach Start des Hauptverfahrens rechtswidrig. Außerdem seien Protokolle dieser Einvernahmen oft erst Monate später in den Akt aufgenommen worden – auch das sei rechtswidrig. Auch auf Versuche der Staatsanwälte, andere inzwischen Mitangeklagte im Vorfeld dazu zu bewegen, Grasser zu belasten, um dann selber verschont zu bleiben, ging Verteidiger Wess erneut ein. Zur Argumentationsuntermauerung haben die Anwälte sieben Gutachten eingeholt.

Anzeige. Wess stellte u. a. den Antrag, Richterin Marion Hohenecker möge den Gerichtspräsidenten über das Verhalten der Staatsanwälte informieren, damit der Anzeige wegen Amtsmissbrauch erstatten könne.

Staatsanwälte Grasser-Prozess
© APA

Staatsanwalt lässt ­Verleumdung prüfen

Staatsanwalt Marchart sagte, er werde das Ganze an die Oberstaatsanwaltschaft weiterleiten – die werde auch gleich eine „allfällige Verleumdung“ durch die „Behauptungen“ der Grasser-Anwälte prüfen.A. Sellner

Heute: "Meischis" Villa im Fokus

Heute geht es im Buwog-Prozess um eine weitere von Richterin Hohenecker eingeschobene Causa. Im Fokus steht der ebenfalls angeklagte Walter Meischberger, dem Prozessbetrug im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Villa in Döbling vorgeworfen wird. Er soll falsche Unterlagen vorgelegt und die Räumung verzögert haben. Meischberger bestreitet das, es gilt die Unschuldsvermutung.

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