Am Mittwoch war Tag 2 im Buwog-Prozess nach der Corona-bedingten dreimonatigen Pause.
Es handelte sich allerdings um einen außergewöhnlich kurzen Verhandlungstag am Wiener Straflandesgericht. Bereits um elf Uhr vormittags – also nach zwei Stunden – war schon wieder Schluss. Mehrere geladene Zeugen hatten bereits im Vorfeld von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Die einzige verbliebene Zeugin nutzte ebenfalls das ihr – aufgrund ihrer damaligen beruflichen Tätigkeit – zustehende Entschlagungsrecht.
Aufnahmen. Dafür waren am Mittwoch die Nachwehen des „Großen Lauschangriffs“ (Grasser-Verteidiger Norbert Wess) allzeit präsent. So wurden die Zugangsbestimmungen noch einmal verschärft. Und der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts Gerald Toifl stellte den Antrag, alle vom Gericht außerhalb der Hauptverhandlung angefertigten Bild- und Tonaufnahmen auszufolgen. Damit er sehen könne, was überhaupt aufgezeichnet worden sei.