Trotz Flops

Grüne setzen auf Korruptions-Begehren

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Die Grünen fordern Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht.

Trotz des Debakels der jüngsten beiden Volksbegehren halten die Grünen an ihrem im Vorjahr gestarteten "Volksbegehren gegen Korruption" fest, sollte sich bei der U-Ausschuss-Reform nichts bewegen. Bis Jahresende sei Zeit fürs Einbringen, sagte der zuständige Grüne Abgeordnete Dieter Brosz am Dienstag zur APA.

Minderheitenrecht
Kernforderung des Grünen Begehrens ist die Verankerung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht. Gebe es trotz positiver Anzeichen kein Einlenken der Koalitionsfraktionen, werde man das Volksbegehren einbringen, so Brosz. Der Zuspruch in der Bevölkerung sei groß, die notwendigen Unterschriften habe man in drei Monaten beisammen gehabt.

Brosz strich die Unterschiede zu den gescheiterten Begehren "Demokratie jetzt!" und "gegen Kirchenprivilegien" hervor. Das Grüne Volksbegehren sei thematisch eng und präzise auf einen Punkt konzentriert, was man von den anderen beiden nicht behaupten könne. Gerade das Demokratie-Begehren habe auch Kreativität in der Öffentlichkeitsarbeit vermissen lassen.

"Das Anliegen muss ziemlich klar sein", meinte Brosz. Und: "Ohne jedes Geld wird es schwierig." Die Grünen haben bisher rund 150.000 Euro aufgewendet, wovon der Großteil für die Notare zur Entgegennahme von Unterstützungserklärungen im öffentlichen Raum aufgewendet wurde. Dass ein Volksbegehren nur noch mit Unterstützung von Parteien oder großen Organisationen funktioniere "würde ich so nicht sagen", meinte der Grüne unter Verweis etwa auf das Sozialstaats-Volksbegehren.

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